16.04.2024

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20.10.17 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-17 vom 20. Oktober 2017

MELDUNGEN

Mit Tradition gegen Terror

Duschanbe – Nachdem bereits in mehreren Nachbarstaaten das Tragen sogenannter islamischer Kleidung verboten wurde, hat auch Tadschikistan damit begonnen, derartige Praktiken religiöser Extremisten zu beschränken. Ab sofort gilt in den Schulen des Landes ein Verbot des Hidschabs und anderer landesfremder Verhüllungen.T.W.W.






FSB hebt IS-Zelle aus

Moskau – Der russische Geheimdienst FSB hat in der Nähe von Moskau eine Untergrund-Zelle des IS ausgehoben. Diese sei von radikalen Moslems aus dem Nordkaukasus getragen worden und habe konspirativ im Untergrund agiert, teilte der FSB mit. Die moslemischen Terroristen waren bei ihrer Festnahme mit selbstgebastelten Sprengsätzen, Pistolen und Granaten bewaffnet. Bei den Sprengsätzen handelt es sich um Nagelbomben, die von muslimischen Terroristen vor allem gegen Menschenansammlungen zum Einsatz kommen. Hintergrund der aktuell aufgedeck­ten Kommandoaktion des IS bei Moskau ist Erkenntnissen der russischen Sicherheitsbehörden zufolge der sogenannte Rohingya-Konflikt in Birma. Die Regierung in Moskau gilt als Verbündete der birmanischen Regierung. In der tschetschenischen Hauptstadt Grosny waren Ende September Zehntausende zum Zeichen ihrer Solidarität mit den moslemischen Glaubensbrüdern in Birma auf die Straßen gegangen. Darunter befanden sich auch zahlreiche Moslems aus dem Nordkaukasus.J.H.





Mehlenberg gibt nicht auf

Brühl – Marco Mehlenberg, der in drei Instanzen wegen Beleidigung verurteilt worden war, weil er die Grünen-Politikerin Claudia Roth als „ekelhaft“ bezeichnet hatte, gibt nicht auf. Nachdem es das Bundesverfassungsgericht ohne Angabe von Gründen abgelehnt hat, seine Beschwerde zur Entscheidung anzunehmen (siehe PAZ 40/2017), will er die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Er begründet dies damit, dass er es für „außerordentlich wichtig“ halte, dass man sich „als patriotischer Deutscher nicht unterbuttern lässt und in diesen antideutschen Zeiten aufrecht gegen Unrecht ankämpft“. Mehlenberg hatte in einer nichtöffentlichen E-Mail an den Flüchtlingskoordinator der Stadt Brühl von der „ekelhaften Claudia Roth“ gesprochen. Die Gerichte werteten Mehlenbergs Äußerung als „Kundgabe der Missachtung“ und „Herabsetzung“ Roths. Zu seiner Verteidigung hatte sich Mehlenberg stets auf die Meinungsfreiheit berufen und argumentiert, Ekel sei laut Wikipedia eine Bezeichnung für „die Empfindung einer starken Abneigung“. Für ihn gebe es keine bessere Vokabel, um seine Gefühle gegenüber Roth, die in seinen Augen „ein Musterbeispiel für gelebten Deutschenhass“ ist, auszudrücken. Seine starke Abneigung gegenüber der Politikerin sei „nun mal ein Faktum, daher war das Wort ‚ekelhaft‘ perfekt gewählt“. Zudem sei es „eine zulässige Äußerung im politischen Meinungskampf“.J.H.