29.03.2024

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27.10.17 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-17 vom 27. Oktober 2017

MELDUNGEN

Neuer Posten für Staatssekretär

Berlin – Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat ihren Staatssekretär Jochen Flasbarth an die Spitze der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH berufen. Als Vorsitzender der Geschäftsführung wird er gemeinsam mit dem Technischen und dem Kaufmännischen Geschäftsführer die Verantwortung für die Zwi­schenlagerung radioaktiver Abfälle übernehmen. Zu seinem Bereich gehören Grundsatzfragen der Unternehmensführung, die Zusammenarbeit mit der Bundes- und den Landesregierungen sowie Internationales und Kommunikation. Kritiker bemängeln, ihm sei ein Versorgungsposten zugeschoben worden. Der Staatssekretär ist zwar Beamter auf Lebenszeit, könnte aber als politischer Beamter im Zuge der Bildung der neuen Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.J.H.





Weg von Rom

Mailand/Venedig – Die Einwohner der beiden norditalienischen Provinzen Lombardei und Venetien haben sich in einer Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit für mehr Autonomie ihrer Gebiete gegenüber der Zentralregierung in Rom ausgesprochen. Mehr als 98 Prozent der Veneter und 95 Prozent der Lombarden stimmten dabei für mehr Eigenständigkeit. Mit 60 beziehungsweise 40 Prozent war die Beteiligung für ein nichtbindendes Referendum zudem ausgesprochen hoch. Die beiden mitteleuropäisch geprägten Regionen werden von der Lega Nord regiert, die auch die Volksabstimmung initiiert hatte. Mit Hilfe des Volksvotums möchte die inzwischen pan-italienisch agierende Regionalbewegung bei künftigen Verhandlungen mit der Zentralregierung für den Norden ähnliche Vorteile erlangen wie sie Sardinien und Sizilien genießen. Auch wenn momentan der Verbleib beider Regionen im italienischen Staatsverband noch von allen Seiten beschworen wird, dürfte die Unabhängigkeitsbewegung angesichts der erneut hohen Unterstützungswerte an Fahrt aufnehmen.T.W.W.





Österreich regelt Integration

Wien – In Österreich ist ein Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit dem für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, die im Land eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben, klare Regeln und Verantwortlichkeiten geschaffen wurden. Unter anderem fordert das Gesetz von Zuwanderern aus Nicht-EU-Ländern die Unterzeichnung eines sogenannten Integrationsvertrages, der sie dazu verpflichtet, Deutsch in Wort und Schrift zu lernen und an Kursen über die „grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung“ Österreichs teilzunehmen. Immigranten haben zwei Jahre Zeit, nachzuweisen, dass sie der Integrationsvereinbarung Folge geleistet haben. Denjenigen, die diesen Nachweis nicht erbringen, drohen eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro, zwei Wochen Haft und der Verlust der Ansprüche auf Sozialleistungen. Die Abschiebung als Sanktionsmaßnahme ist hingegen nicht vorgesehen. Außerdem verbietet das Gesetz das öffentliche Tragen von Verschleierungen, die das ganze Gesicht verhüllen, und das Verteilen des Koran in der Öffentlichkeit. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen und sogar eine Freiheitsstrafe.J.H.