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03.11.17 / Unter falscher Flagge / Asylanerkennungen: Immigranten tatsächlich kaum schutzbedürftig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-17 vom 03. November 2017

Unter falscher Flagge
Asylanerkennungen: Immigranten tatsächlich kaum schutzbedürftig
Jan Heitmann

Wie unangebracht in den meisten Fällen die Verwendung der Bezeichnung „Schutzbedürftige“ für die meisten ins Land strömenden Immigranten ist, zeigen die jetzt von der Bundesregierung genannten Zahlen zu den Asylentscheidungen im ersten Halbjahr.

Demnach wurden lediglich 343 Syrer als asylberechtigt anerkannt. 22000 Syrern wurde Flüchtlingsschutz gewährt. Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wer sich „aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund von Rasse, Nationali- tät, politischer Überzeugung, religiöser Grundentscheidung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslands befindet. 40000 Syrer erhielten subsidiären Schutz. Dieser wird bei Personen angewandt, die weder Anspruch auf Asyl noch auf Flüchtlingsschutz haben, aber glaubhaft machen können, dass ihnen im Herkunftsland ein „ernsthafter Schaden“ seitens staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure droht. 

Im Sinne des Gesetzes tatsächlich schutzbedürftig, weil im Herkunftsland realer staatlicher Verfolgung ausgesetzt – und damit asylberechtigt –, ist also nur ein verschwindend kleiner Teil der nach Deutschland gekommenen Syrer. Bei den anderen hat es gereicht, eine möglicherweise erfundene, in jedem Fall aber nicht nachprüfbare Geschichte von einer Bedrohung im Herkunftsland zu erzählen, um eine Bleibeberechtigung zu erhalten.

Ähnlich ist die Situation bei den Irakern und den Afghanen. Von diesen erhielten nur 202 beziehungsweise 73 Asyl, knapp 19000 beziehungsweise knapp 14000 Flüchtlingsschutz sowie 10000 beziehungsweise 5000 subsidiären Schutz.