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10.11.17 / Der »Lage angepasst« / Niedersachsen führt lokale Obergrenze für Asylsucher ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-17 vom 10. November 2017

Der »Lage angepasst«
Niedersachsen führt lokale Obergrenze für Asylsucher ein
Bodo Bost

Noch bevor die „Jamaika“-Koalitionäre anfingen, sich den Kopf über eine sogenannte Obergrenze für die Aufnahme von Immigranten im Bund zu zerbrechen, hat ausgerechnet ein SPD-geführtes Bundesland, nämlich Niedersachsen, erstmals den weiteren Zuzug von Immigranten auf lokaler Ebene untersagt. Nur noch in absoluten Ausnahmefällen dürfen jetzt etwa enge Familienangehörige von Asylsuchern nach Salzgitter ziehen, das ja auch wie ganz Deutschland auf den großen Familiennachzug aus dem Orient wartet. Der Erlass weist die Ausländerbehörden in allen Kommunen in Niedersachsen an, in die Aufenthaltserlaubnis anerkannter Flüchtlinge einen verbindlichen Zusatz aufzunehmen, der den Zuzug nach Salzgitter verbietet. Das Innenministerium geht davon aus, dass dieser Erlass mit Bundesrecht vereinbar ist.

Damit haben Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) für einen Paukenschlag gesorgt. Der Flüchtlingsrat nannte die Entscheidung „rassistisch“, die Grünen distanzierten sich. Doch Weil verordnete der Stadt, in der die AfD bei der Bundestagwahl überdurchschnittlich viel gewonnen hatte, eine Atempause. Als Begründung für die Einführung einer Obergrenze durch die Hintertür diente die Überlastung der kommunalen Integrationsmöglichkeiten. In Salzgitter sind mit 5700 Asylsuchern gerade einmal 1,8 Prozent der Gesamtbevölkerung der Stadt in den letzten drei Jahren Zugewanderte. Deutschland als Ganzes hat jedoch auch 1,8 Prozent seiner Bevölkerung in den letzten drei Jahren, das sind etwa 1,5 Millionen Asylsucher, aufgenommen. Das hieße, dass es jetzt nach der Logik der SPD in Niedersachsen eigentlich auch für ganz Deutschland einen Zuzugsstopp geben müsste. Für den Bund jedoch lehnt die SPD dies ebenso wie Grüne, Linkspartei und Kanzlerin Angela Merkel weiterhin ab. Dabei müssen Asylsucher nicht auf Bundes-, sondern auf kommunaler Eben integriert werden. Freien, bezahlbaren Wohnraum gibt es nur in ländlichen Regionen, in welche die Asylsucher jedoch nicht wollen, weil sie selbst fast alle aus städtischen Gegenden kommen. Die Aufnahmekapazitäten in den Städten Deutschlands sind oft erschöpft, vor allem auch das Integrationsangebot.

Der Bund hatte im Rahmen der Asylgesetz-Novellierungen der letzten Jahre ein Gesetz zur sogenannten lageangepassten Wohnsitzauflage geschaffen. Demnach kann der Zuzug unterbunden werden, wenn dies aus Gründen der Integration notwendig erscheint. Dieses Gesetz erkennt bereits eine von den Integrationsmöglichkeiten abhängige Obergrenze indirekt an. Aber das Wort Obergrenze hat man vermieden, um den Bürgern Sand in die Augen zu streuen und weiterhin von unbegrenzten Aufnahmekapazitäten und von Verfassungsverpflichtungen zur unbe- grenzten Aufnahme von Asylsuchern zu sprechen.

Die Zuzugsbeschränkung für Salzgitter wurde nicht damit begründet, dass die deutsche Bevölkerung vor einer Überfremdung geschützt werden soll, sondern damit, eine soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung von Flüchtlingen zu verhindern. In der Stadt gibt es inzwischen Kindergärten und Schulen, in denen der Anteil von syrischen Kindern zwischen 60 und 80 Prozent liegt. Bei 20 syrischen Kindern und nur noch zwei deutschen in der Klasse kann es schon mal vorkommen, dass die Deutschen schneller Arabisch lernen als die Syrer Deutsch.