16.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
10.11.17 / Konsulatsschulen unter Verdacht / »Reinheit im Islam«: Unbehagen über Lehrinhalte von Ankaras Schulen in Berlin

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45-17 vom 10. November 2017

Konsulatsschulen unter Verdacht
»Reinheit im Islam«: Unbehagen über Lehrinhalte von Ankaras Schulen in Berlin
Norman Hanert

Nachdem insbesondere der Unterricht für türkischstämmige Kinder in die Kritik geraten ist, suchen mehrere Bundesländer nach Ersatzlösungen für den sogenannten Konsulatsunterricht. In Berlin ist bislang nicht einmal bekannt, an wie vielen Schulen dieser von diplomatischen Vertretungen organisierte Unterricht gegeben wird.

Wie eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) ergeben hat, kann die  Berliner Bildungsverwaltung keine Auskunft darüber geben, wie verbreitet der sogenannte Konsulatsunterricht in der Hauptstadt überhaupt ist. Offenbar fehlen bislang sowohl eine Gesamtzahl von Schülern als auch zu den Schulen der konsularischen Vertretungen, die den muttersprachlichen Unterricht für Kinder mit Migrationshintergrund anbieten. 

Der Senat kündigte zumindest an, dass die Daten bis Ende November vorlägen. Schon seit mehreren Jahrzehnten organisieren Konsulate einen Unterricht, der auf die Kinder der hier lebenden Landsleute ausgerichtet ist. Dabei sorgen die jeweiligen Heimatländer meist auch für die Fortbildung und Bezahlung der Lehrer und ebenso für die Lehrpläne. 

Vor allem der Unterricht, der von den diplomatischen Vertretungen der Türkei organisiert wird, ist mittlerweile in mehreren Bundesländern in die Kritik geraten. Bereits im Oktober war bekannt geworden, dass die Berliner Bildungsverwaltung im Rahmenplan der türkischen Behörden Inhalte ausgemacht hat, die es so eigentlich nicht geben soll: Vorgesehen ist, Kenntnisse der Muttersprache und heimatkundliches Wissen zu vermitteln. In einem Unterrichtsplan aus Ankara für das Schuljahr 2017/18 soll es stattdessen um Dinge wie „Respekt gegenüber Flagge und Nationalhymne“ und  „Wichtigkeit der Reinheit im Islam“ gegangen sein. 

Die bildungspolitische Sprecherin der Berliner SPD-Fraktion, Maja Lasic, kritisierte: „Die im Lehrplan enthaltenen Inhalte sind mehr als besorgniserregend und für uns nicht hinnehmbar.“ Die türkische Seite legte im September einen überarbeiteten Rahmenplan vor; ob dieser weltanschaulich neutral ausfällt und ganz auf die Vermittlung islamischer Inhalte verzichtet, ist bislang nicht bekannt geworden. 

Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder hat sich im Oktober mit dem Thema Konsulatsunterricht beschäftigt. Allerdings äußerten sich die Kultusminister zurückhaltend, indem sie signalisierten, sie wollten das  Thema erneut auf die Tagesordnung setzen, sollte sich Handlungsbedarf abzeichnen. Tatsächlich ist fraglich, wie sinnvoll das bereits vor Jahrzehnten konzipierte Instrument des Konsulatsunterrichts überhaupt noch ist. Gedacht war die Vermittlung von muttersprachlichen Kenntnissen und Heimatkunde nämlich, um Kinder von Gastarbeitern auf die Rückehr in die Heimat ihrer Eltern vorzubereiten. Mittlerweile stellen Beobachter allerdings die Frage, ob dieser Unterricht nicht eher dazu führt, dass sich hierzulande Parallelgesellschaften weiter verfestigen.

Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Vertreter des türkischen Moscheeverbands Ditib haben den Verdacht aufkeimen lassen, dass möglicherweise auch Konsulatslehrer in das Spionagenetzwerk Ankaras eingespannt sein könnten. Die politische Entwicklung in der Türkei hat einen Anteil daran, dass inzwischen mehrere Bundesländer nach Ersatzangeboten für den Konsulatsunterricht suchen. 

Ein simples Verbot des Konsulatsunterrichts scheint nur schwer umsetzbar. So kann sich die Türkei auf zwischenstaatliche Abmachungen und vor allem auf eine Richtlinie des Europäischen Rates zu Wanderarbeitern aus dem Jahr 1977 berufen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat inzwischen mit seiner Rechtsprechung gezeigt, dass er den Schutz der Rechte der sogenannten Gastarbeiter samt ihren Nachkommen sehr weit auslegt. 

Schwerpunkte des türkischen Konsulatsunterrichts sind neben Berlin auch Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und vor allem Baden-Württemberg. Auf das grün-schwarz regierte Bundesland entfällt mehr als die Hälfte der  bundesweit etwa 40000 Schüler. Nordrhein-Westfalen hat einen Sonderweg eingeschlagen, indem es Türkisch als reguläres Schulfach anbietet. Auch Rheinland-Pfalz organisiert und finanziert den muttersprachlichen Unterricht komplett selbst. 

Mittlerweile gehen auch in Berlin die mittelfristigen Planungen dahin, den Konsulatsunterricht durch ein öffentliches Angebot zu ersetzen. Im Zuge der Diskussion ist in Berlin ein bemerkenswertes Detail bekannt geworden: Bislang verzichten die Bezirke darauf, den Vertretern der Türkei für die Bereitstellung von Räumen in den Schulen eine Miete in Rechnung zu stellen. Bestrebungen des Berliner Bezirks Mitte, von der türkischen Botschaft Miete zu fordern, haben zu Befürchtungen geführt, der Konsulatsunterricht könnte künftig in Räumen des türkischen Moscheeverbands stattfinden. Für die Berliner Bildungsbehörde wäre dort noch weniger Kontrolle über die Unterrichtsinhalte gegeben.