Die einzige allgemein anerkannte Papstwahl auf deutschem Boden beendete am Martinstag 1417 das Große Abendländische Schisma. Seit 1378 gab es zwei, seit 1409 gar drei Päpste, die sich als allein rechtmäßigen Amtsinhaber betrachteten. Für Abhilfe sorgte die von 1414 bis 1418 in Konstanz tagende allgemeine Kirchenversammlung. Die Konzilsväter setzten zwei der „Schisma-Päpste“ ab. Der dritte trat freiwillig zurück. Am 11. November 1417 stand der neue „Einheitspapst“ fest. Er nannte sich nach dem Tagesheiligen Martin V.
Die im Konstanzer Münster zusammengetretene Generalversammlung der Konzilsväter hatte sich auf ein einzigartiges Wahlverfahren geeinigt, das eigentlich zahlreiche Abstimmungsgänge befürchten ließ. Üblicherweise war die Papstwahl das Exklusivrecht der Kardinäle, von denen 23 anwesend waren. Doch um die allgemeine Anerkennung des Abstimmungsergebnisses sicherzustellen, erweiterte die Versammlung die Wählerschaft um je sechs Vertreter der fünf Konzilsnationen: der deutschen, englischen, italienischen, französischen und spanischen. Zum neuen Papst war gewählt, wer sowohl bei den Kardinälen als auch in jeder einzelnen Konzilsnation eine Zweidrittelmehrheit erlangte.
Die Wähler zogen am 8. November ins Kaufhaus am See. Es heißt heute missverständlich „Konzilgebäude“, obwohl es das Gebäude des Konklaves, also der Wahlort, war. Beim zweiten Abstimmungsgang verzeichnete Kardinal Oddo Colonna als einziger viele Stimmen aus allen Lagern. Nun vernahmen die Eingeschlossenen das vor dem Konzilgebäude von 200 Sängerknaben angestimmte Lied „Veni creator spiritus – Komm, Schöpfer Geist“. Sie waren so ergriffen, dass sie sich schnell auf den neuen Papst einigten. Dafür sorgte das als „Akzess“ bezeichnete Hinzutreten von Wählern, die zuvor anders abgestimmt hatten, zur Partei Colonnas.
Der bei seiner Wahl knapp 50 Jahre alte Papst Martin V. entstammte einer römischen Adelsfamilie. Als Kardinal belegte er 1411 Jan Hus wegen der Verbreitung von „Irrlehren“ mit dem Kirchenbann. Um sich zu verteidigen, erschien Hus auf dem Konstanzer Konzil. Die Konzilsväter verurteilten ihn 1415 zum Tod auf dem Scheiterhaufen. Martin verließ Konstanz am 16. Mai 1418 und traf zwei Jahre später in Rom ein. Er machte sich um die bauliche Erneuerung der Stadt verdient und sorgte bis zu seinem Tod 1431 für die Wiederherstellung und Festigung der Macht des römischen Papsttums.
Konstanz feiert vom 10. bis 12. November den 600. Jahrestag der Papstwahl. Zum Festprogramm gehören Umzüge und Festgottesdienste, Kurzvorträge und Führungen zu den Schauplätzen der Konzilsereignisse.
Informationen zum Festprogramm: www.konstanzer-konzil.de. Informationen zum Stadtrundgang „Ein Kardinal und der Sekretär des Papstes geben sich die Ehre“: www.konstanz-tourismus.de. Lesetipp: Jürgen Hoerens Taschenbuch über Martin V. ist im Südverlag erschienen und kostet 16 Euro