19.04.2024

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17.11.17 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-17 vom 17. November 2017

MELDUNGEN

Macrons Idee zurückgewiesen 

Berlin – Ralph Brinkhaus, Finanzexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat sich gegen die Einführung eines gemeinsamen Haushalts der Euro-Zone ausgesprochen. Dafür sehe er derzeit keine Notwendigkeit, ebenso wenig für die Einsetzung eines Finanzministers für das Gebiet der Gemeinschaftswährung. Beides hatte der französische Staatspräsident Emmanuel Macron vorgeschlagen. Der Vorstoß aus Paris hatte in Deutschland Befürchtungen ausgelöst, Frankreich wolle seine Finanzprobleme mit deutschen Steuergeldern lösen, um notwendigen, aber schmerzhaften und unpopulären Reformen aus dem Wege gehen zu können. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich im Unterschied zu Brinkhaus zunächst offen gezeigt für Macrons Idee. H.H.





Rückführung statt Nachzug

Berlin – Die AfD-Bundestagsfraktion hat beantragt, mit der Rück­führung der syrischen Flüchtlinge in ihre Heimat zu beginnen. Der IS sei nahezu besiegt, nur in etwa zehn Prozent des Landes werde derzeit noch gekämpft. Ein Ende des Kriegs sei daher absehbar, womit der Fluchtgrund für die Syrer entfalle, so die Fraktion in ihrem Antrag. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, mit der syrischen Regierung in Verhandlungen hinsichtlich der Rückführung ihrer Landsleute einzutreten. Dabei müsse darauf gepocht werden, dass die Rückkehrer in ihrer Heimat nicht Opfer von Verfolgung werden. Dazu solle sich die syrische Seite vertraglich verpflichten und Berlin das Recht einräumen, die Einhaltung dieser Zusage jederzeit vor Ort zu überprüfen. Zunächst sollten vor allem arbeitsfähige Männer zurückgebracht werden, deren eventuell in Deutschland befindliche Familien erst folgen sollten, wenn die Männer die Lebensverhältnisse in der Heimat konsolidiert hätten. Schulpflichtigen Kindern solle vor ihrer Heimkehr schon in Deutschland von syrischen Lehrern syrischer Schulunterricht erteilt werden, um ihre Wiedereingliederung zu erleichtern. H.H.





Urteil gegen Islamverbände

Münster – Schlappe vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht für zwei Islamverbände: Der „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ und der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Sie haben daher auch keinen Anspruch darauf, Islamunterricht an öffentlichen Schulen durchzuführen. Seit 2012 gibt es diesen Unterricht als Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. 2019 endet das Projekt. Zentralrat und Islamrat wollten es unter ihrer Aufsicht fortführen. Die Richter entschieden dagegen. Ihre Urteilsbegründung: „Aus den Satzungen der beiden Dachverbände lässt sich nicht die notwendige Sachautorität und -kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ableiten. Zudem muss die religiöse Autorität der Dachverbände bis hinunter zu den Moscheegemeinden Geltung haben.“ Beiden Verbänden wird immer wieder vorgeworfen, dass sie trotz großspurigen Auftretens nur einen geringen Teil der Muslime in Deutschland vertreten. FH