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17.11.17 / Asylklagen-Flut / Zahl der Verfahren an Verwaltungsgerichten hat sich verfünffacht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-17 vom 17. November 2017

Asylklagen-Flut
Zahl der Verfahren an Verwaltungsgerichten hat sich verfünffacht
Bodo Bost

Jahrzehntelang hatten in Deutschland jährlich um die 200000 Asylsucher Aufnahme begehrt, davon wurden im Durschnitt neun Zehntel im Behördenverfahren abgelehnt und konnten danach ein Bleiberecht am Verwaltungsgericht erstreiten. Die Verfahren könnten trotz ständiger Versprechungen seitens der Regierungen, sie zu beschleunigen, einige Jahre in Anspruch nehmen. 

Mit dem Anstieg der Asylsucherzahlen 2015 und 2016 auf eineinhalb Millionen stieg zwar die Anerkennungsquote im Behördenverfahren auf bis zu 60 Prozent, aber dennoch kam es zu einer Verfünffachung der Verfahren an Verwaltungsgerichten. Jetzt klagen nämlich nicht mehr nur die 40 Prozent Abgelehnten auf Anerkennung ihres Asylbegehrens, sondern auch ein Großteil der 60 Prozent Anerkannten im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Zuerkennung eines günstigeren Status. Unter der neuen Klagewelle befinden sich vor allem Syrer und Iraker, denen nur subsidiärer Schutz gewährt wurde. Hierbei handelt es sich um Kriegsflüchtlinge, die nicht im Einzelfall den Nachweis der persönlichen Verfolgung erbringen konnten. 

Nur wer jedoch die persönliche Verfolgung nachweisen kann, erhält den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, und nur er profitiert vom privilegierten Familiennachzug. Dies hat zu einer Welle von Verwaltungsgerichtsklagen gegen im Grunde positive Bescheide einer Behörde geführt. Durch die Verfünffachung der Anzahl der Verfahren können die 40 Prozent, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrages klagen, darauf hoffen, dass wegen der Überlastung der Gerichte ihre Verfahren sich viele Jahre hinausziehen dürften, eine Zeit, in der ein Bleiberecht besteht. Das alles geschieht auf Kosten der Steuerzahler, die im Übrigen auch für die Gerichtskosten aufkommen müssen, da nur ganz wenige Kläger über ein eigenes Einkommen verfügen, aus dem sie diese Kosten bestreiten könnten.

Zum Stichtag 30. Juni waren in diesem Jahr 322000 Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten anhängig, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl noch bei knapp 69000 gelegen. Zur Bewältigung dieses Verfahrensstaus hat die Regierung zwar eine Aufstockung des Personals der Gerichte angekündigt, aber diese Aufstockung wird bei Weitem nicht reichen. Die Asylbewerberwelle vom Herbst 2015 hat jetzt erst die Verwaltungsgerichte erfasst. 

Als Folge des Asylstaus an den Verwaltungsgerichten werden Richter von Zivilgerichten abgezogen, was auch dort zu einer Verlängerung der Fristen führen wird. Da jeder Kläger an Verwaltungsgerichten Anspruch auf einen Dolmetscher in seiner eigenen Sprache oder seinem eigenen Dialekt hat, können auch Engpässe im Bereich der Dolmetscher zu einem Verfahrensstau führen. Dabei sind Verwaltungsgerichte auch noch zuständig für Verwaltungsgerichtsklagen der 95 Prozent Restbevölkerung, die nicht in den bisherigen zwölf Amtsjahren von Bundeskanzlerin Angela Merkel als Asylsucher nach Deutschland neu hinzugekommen sind, beispielweise Klagen gegen Kürzungen beim Arbeitslosengeld oder Hartz IV.