26.04.2024

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17.11.17 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-17 vom 17. November 2017

MELDUNGEN

Anträge nur noch bis 31. Dezember

Hamm – Ehemalige Zwangsarbeiter beziehungsweise deren Hinterbliebene können beim Bundesverwaltungsamt nur noch bis zum 31. Dezember eine Entschädigung beantragen. Dann endet die Antragsfrist. Ausgezahlt werden als symbolische Anerkennungsleistung 2500 Euro an „zivile deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die kriegs- beziehungsweise kriegsfolgenbedingt von ausländischen Mächten zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 zur Zwangsarbeit herangezogen wurden“. Leistungsberechtigt sind auch Hinterbliebene von Zwangsarbeitern, die nach dem 27. November 2015 verstorben sind. Weitere Informationen: Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Hamm, Telefon (0228) 993589800 oder im Internet: www.bva. bund.de/zwangsarbeiter. FH





Krankenhäuser vernachlässigt

Wiesbaden – Unsere Krankenhäuser brauchen mehr Geld, stellte der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ in seinem jüngsten Gutachten fest. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ mahnten: „Die Länder kommen seit geraumer Zeit ihrer Verpflichtung nicht in ausreichendem Maß nach. Dies kann mittelfristig negative Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung und die Effizienz der Leistungserbringung haben.“ Die finanziellen Mittel dafür sollten vorhanden sein. Der Sachverständigenrat sagte für 2018 ein Wirtschaftswachstum von 2,2 Prozent voraus. Um den im Gesundheitswesen besonders gravierenden Fachkräftemangel zu beheben, empfahlen die fünf Wirtschaftsprofessoren ein Einwanderungsgesetz mit Punktesystem, wie es zum Beispiel in Kanada praktiziert werde. FH