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17.11.17 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46-17 vom 17. November 2017

Leserforum

Die Verfassung erlaubt Volksabstimmungen

Zu: Nur das Volk darf das Grundgesetz abschaffen (Nr. 42)

Für die bedeutsamen und berührend eindringlichen Ausführungen des Autors haben wir zu danken. Lassen Sie mich bitte hinzufügen, dass Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) aus dem Jahre 1949 in Absatz 2 Volksabstimmungen durchaus vorgesehen hat. Im entscheidenden Passus steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom „Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt“ wird. Abstimmungen bedeuten nach allgemeiner Auffassung auch Volksbefragungen. 

Während „Wahlen“ durch das Wahlgesetz von Mai 1956 konkretisiert wurde, ist eine Konkretisierung für „Abstimmungen“ bis heute unter etwas fadenscheinigen Gründen (Abwarten der „Wie­dervereinigung“) hinausgeschoben worden. 

Im Übrigen waren die Begriffe „Volksabstimmung“ beziehungsweise „Volksbegehren“ auch in Artikel 29 GG im Hinblick auf eventuell notwendige Grenzänderungen und Zugehörigkeiten bei der Bestimmung der Ländergrenzen der Bundesrepublik Deutschland bereits präsent. Schon „ein Zehntel“ der Bevölkerung konnte eine Befragung verlangen (mit Rücksicht auf „geschichtliche und kulturelle Zusammenhänge“).

Das Prinzip der Volksbefragung entspricht also nicht nur dem Geiste, sondern auch dem Wortlaut unserer Verfassung. 

Arthur Schanz, Overijse/Belgien






Ohne Rückendeckung vom Volk

Zu: Hasta la vista, Spanien (Nr. 41)

Der spanische König Felipe VI. sprach davon, dass man die katalanischen Separatisten mit „rechtmäßigen demokratischen Institutionen“ entmachten werde. Bei der Volksbefragung in Katalonien hatten sich bei einer schwachen Wahlbeteiligung von 42,3 Prozent immerhin 90,8 Prozent der Wähler für eine Abspaltung von Spanien abgestimmt. Das entspricht 38,1 Prozent der Bevölkerung.

Vergleicht man diesen Prozentsatz mit den lediglich 26,8 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung, die bei der Bundestagswahl CDU gewählt haben, so frage ich mich nach der „rechtmäßig demokratischen“ Legitimierung einer Bundeskanzlerin Merkel. Dem Machtmenschen Merkel scheint es jedenfalls völlig gleich zu sein, ob sie unser Land mit oder ohne Rückendeckung durch das Volk in den Abgrund führt.

Sylvie Becker, Bad Homburg






Schleierhafter Weg

Zu: Bundestagswahl 2017: Die Kollektivschuld (Nr. 39)

Wenn 80 Prozent der Wähler für ein „weiter so“ gestimmt haben, dann heißt das nicht, dass sie das wollten, sondern dass die linken Medien sie dazu verleitet haben. Es ist doch wohl davon auszugehen, dass jeder immer zu seinem persönlichen Vorteil wählen würde. Dieser ist materieller Natur, und deshalb auch berechenbar. Das richtige Kreuzchen müss­te also denen gegeben werden, die den plausibelsten Weg aufzeigen, den volkswirtschaftlichen Schaden zu minimieren, der durch das Zusammenleben in unserer spezialisierten Gesellschaft entsteht. Allem voran die Bekämpfung der Kriminalität.

Warum wir im Land der Dichter und Denker ausgerechnet durch eine demokratische Abstimmung versuchen, diesen richtigen Weg zu finden, ist mir schleierhaft.

Marco Nennhaus, Wetzlar






Freier Messe-Geist

Zu: Unter dem Vorwand von Vielfalt und Toleranz (Nr. 43)

Die Analyse der skandalösen Vorgänge bei der diesjährigen Frankfurter Buchmesse trifft den Nagel auf den Kopf.

Ich selbst war an zwei Tagen vor Ort und erlebte Absonderliches. Gegenüber dem Stand der Wochenzeitung „JUNGE FREIHEIT“ wurde offen Gewalt propagiert. Da fand man es toll, „Nazis“ krankenhausreif zu schlagen. Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, das sei doch nur Spaß, außerdem gehe das nicht anders.

Natürlich hatten pseudowissenschaftliche Machwerke über die „Neue Rechte“ oder die AfD dort Hochkonjunktur. Eines davon stellte der Historiker und Publizist Volker Weiß mit dem Titel „Die autoritäre Revolte“ vor. Als ich ihm in der anschließenden Dis­kussion vorhielt, ein Zerrbild zu entwerfen, wurde der Herr pampig, und man wollte mir das Mikrofon entziehen. Soviel zum Thema Toleranz und Kritik.

Als Kristallisationspunkt widerständigen Verhaltens beziehungsweise als Hassobjekt der beleidigten, da vorgeführten, linken Schickeria (je nach Standpunkt) entwickelte sich sehr schnell der Antaios-Stand von Götz Kubi­tschek mit seiner sehr sympathischen Familie – wie ich fand (für die „Viefältigen“ natürlich reine Provokation: „Nazis“ als Sympathieträger!, „taz“: „Töchter mit BDM-Zopf“) – und seinen Leuten.

Wenn man erlebte, mit wie viel Witz und Intellekt diese Truppe die Gralshüter der literarischen Politischen Korrektheit durch den Kakao zog, machte es wieder richtig Spaß, in der Messe als „Rechter“ durch die Gänge spießiger und verpappter Pamphlete-Produzenten zu wandeln.

Für das wackelnde Establishment sind Leute wie Götz Kubi­tschek daher natürlich gefährlich, deswegen wird man seinen Stand nicht wieder zulassen. Aber das macht nichts, wir kommen trotzdem! Denn der „rechte“ Geist – im buchstäblichen Sinne – ist aus der Flasche.

Thomas Tomecko, Haibach





Bis zum islamischen Feiertag ist es noch ein langer Weg

Zu: Deutsche gegen Islam-Feiertag (Nr. 42)

Es ist nicht verwunderlich, dass laut INSA-Umfrage für die „Bild“-Zeitung 70 Prozent der Deutschen die Einführung eines islamischen Feiertages in Deutschland ablehnen. 

Woran liegt es, dass die Mehrheit der Deutschen eine doch recht kritische Haltung zu dieser Religion einnimmt? Die Religion ist wohl inzwischen in Deutschland, den Anspruch aber zu erheben, „sie gehört zu Deutschland“, wie vom ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff formuliert und von Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigt, ist wohl mit Fragezeichen zu versehen. 

Eine Religion mit so wenig Toleranz gegenüber weiteren Religionen und dem Absolutheitsanspruch, die einzige und „richtige“ Religion zu sein, führt zu Widersprüchen und kann im abendländisch christlichen Deutschland und Europa kaum ankommen. Wenn der Islam in Europa nicht bereit ist, sich zu reformieren, dürfte die von der Politik angemahnte Integration auch weiterhin schwerlich sein. 

Die Scharia und recht fragwürdige Suren aus dem Koran (Beispiele: Ungläubigkeit oder die Frauenunterordnung zu Männern) sind mit dem demokratischen Selbstverständnis der Gleichberechtigung jeglicher Religionen und Menschen nicht vereinbar. Die deutsche Politik sollte zukünftig bei aller „Neutralität“ klare Grenzen zu diesen Fehlentwicklungen aufzeigen, und dies besonders gegenüber islamischen Vereinigungen wie Ditib. 

Auch sollte der augenscheinlichen Überfremdung in unserem Land Einhalt geboten werden, damit vorhandene Ängste abgebaut und Parallelgesellschaften sich nicht weiter ausbreiten können. Die deutsche muslimische Gesellschaft ist jetzt in der Pflicht, bei allen Vorteilen, in Deutschland leben zu können, auch ein klares Bekenntnis zum deutschen Rechtsstaat und den hier vorhandenen Regeln zu leisten, damit Vorurteile und vorhandene Ängste – befördert unter anderem durch den islamischen Terror in der Welt – beseitigt und abgebaut werden können. 

Es darf auch nicht sein, dass vom islamischen Ausland beeinflusste oder gesteuerte Imame in Moscheen ihre negativen und militanten Botschaften verkünden dürfen. Der Islam wird erst wohl dann „zu Deutschland gehören“, wenn er mehr Eigenständigkeit in Europa erreicht und sich in Richtung unserer demokratischen Werte reformiert und entwickelt. Erst dann wird auch ein muslimischer Feiertag ohne jegliche Vorbehalte in unserem Land denkbar sein. 

Joachim H. Moeller, Berlin