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24.11.17 / Keine Mitwirkungspflicht / Asylsucher behandelt der Staat besser als Steuerpflichtige

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-17 vom 24. November 2017

Keine Mitwirkungspflicht
Asylsucher behandelt der Staat besser als Steuerpflichtige
B.B.

Rund 60 Prozent der Asylsucher kommen angeblich ohne Papiere nach Deutschland und machen dann bei der Asylanhörung falsche Angaben über ihr Herkunftsland. Geodaten, Fotos und Kontaktlisten auf Smartphones könnten jedoch recht sichere Rückschlüsse auf die Herkunft eines Asylsuchers erlauben. Ein im März 2017 in Kraft getretenes Gesetz erlaubt zwar in Ausnahmefällen, Verbindungsdaten auf Smartphones auszulesen, aber Fotografien dürfen zum Zwecke des Asylverfahrens nicht ausgelesen werden. Fotos bieten zusätzliche Informationen darüber, wo sich Asylsucher aufgehalten haben. Mit diesen Handydaten wäre es leichter zu beurteilen, ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben, so Jutta Cordt, die im Januar das Amt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von ihrem Vorgänger Hans-Jürgen Weise übernommen hat.

Wer Schutz vor Verfolgung oder Krieg sucht, sollte ein Interesse daran haben, seine Herkunft nachzuweisen – sollte man vermuten. Wenn Ausweispapiere nicht vorhanden sind, sollte man annehmen, dass Asylsucher zumindest bei der Neubeschaffung dieser Papiere mitwirken. Dies tun jedoch nur die wenigsten, und wenn, dann nur auf intensiven Druck der Behörden. Wenn aber mehr als die Hälfte aller Asylbewerber keine Papiere mit sich trägt und kein Interesse daran hat, Ersatzpapiere zu beschaffen, drängt sich der Verdacht auf, dass sie nicht verfolgt sind. 

Da es, anders als bei Steuerauskünften, im Asylbereich keine Mitwirkungspflicht des Betroffenen gibt, versuchen die Beamten, die über einen Antrag entscheiden, in solchen Fällen mithilfe von Dolmetschern anhand von Dialektmerkmalen, abgefragten Kenntnissen über Geografie wie Sitten des behaupteten Herkunftslands oder der getragenen Kleidung die Identität oder zumindest die Herkunft des Asylsuchers zu ermitteln. Eine Identitätsfeststellung anhand von Fingerabdrücken ist oft fehlerhaft und wird nur mit großer Zeitverzögerung, wenn überhaupt, durchgeführt. Darüber können schon mal Jahre vergehen, in denen der Asylsucher sozial versorgt wird, obwohl er sein Abschiebehindernis selbst herbeigeführt hat. 

Mit den Folgen der fehlenden Herkunftsnachweise hat am Ende vor allem die Polizei zu tun. Nach deren Erfahrungen haben die meisten Asylsucher noch ihre Pässe, da viele Asylsucher, wenn sie davon Vorteil haben wie beim Familiennachzug, innerhalb weniger Tage wieder im Besitz von Dokumenten sind. Vor allem wenn Asylsucher wissen, dass sie wenig Chancen auf Asyl haben, legen sie keine Pässe vor und versuchen ihre Herkunft von vorneherein zu verbergen. 

Viele Asylsucher nutzen auch die Möglichkeit, papierlos Asyl zu beantragen, um sich in verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen mit verschiedenen Identitäten registrieren lassen zu können. Dazu zählen vor allem Nordafrikaner, auch der Massenmörder Anis Amri, der insgesamt 16 Identitäten hatte, gehörte zu ihnen. Er konnte mit den Einnahmen aus Mehrfachidentitäten seine Terrorvorbereitungen finanzieren. 

Auch der Missbrauch von Sozialleistungen könnte durch das Auslesen von Smartphones besser bekämpft werden, denn der Austausch über die Möglichkeiten und Tricks zum Asylleistungsmissbrauch erfolgt in der Regel über die Smartphones.