27.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
01.12.17 / Jede Menge Anlass zur Klage / Asylantrag abgewiesen? Kein Problem, der Rechtsweg führt wahrscheinlich sicher ins gelobte Deutschland

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-17 vom 01. Dezember 2017

Jede Menge Anlass zur Klage
Asylantrag abgewiesen? Kein Problem, der Rechtsweg führt wahrscheinlich sicher ins gelobte Deutschland
Dirk Pelster

Derzeit sind an den Verwaltungsgerichten über 320000 Klagen in Asyl- und Aufenthaltssachen anhängig. Damit hat sich ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr verfünffacht. Wie beim großen Asyl-Ansturm im Jahr 2015 gibt sich auch hier die Politik überrascht von der Klagewelle. Dabei war von vornherein abzusehen, dass die meisten Einwanderer nach der von ihnen in Kauf genommenen strapaziösen Odyssee gen Deutschland nicht einfach sang- und klanglos wieder ausreisen, nur, weil ihnen das zuständige Bundesamt einen ablehnenden Bescheid zugestellt hat.

Als 2015 die Masseneinwanderung in die Bundesrepublik mit fast einer Million Immigranten ihren vorläufigen Zenit erreichte, wurde vielen Deutschen das massive Staatsversagen offenbar. Während überall im Land Turnhallen und andere Räumlichkeiten zu provisorischen Notunterkünften zweckentfremdet wurden, bemühten sich die Politiker der Regierung und anderer Altparteien das Ausmaß der Krise schönzureden. 

Zwar wurde gleichzeitig bei der Erstversorgung des Millionenheeres Erstaunliches geleistet. Auch hat sich die Zahl der nach Deutschland drängenden Menschen zwischenzeitlich reduziert, doch damit ist noch keines der grundlegenden Folgeprobleme des bisherigen Zustroms gelöst. Schon von Beginn an war das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem Zulauf personell überfordert. Trotz des großen Andrangs legte man Wert darauf, die Verwaltungsverfahren entsprechend den formalen Vorgaben korrekt abzuwickeln. Die dabei an den Tag gelegte Pedanterie war nicht immer leicht nachzuvollziehen, denn auch Personen, denen man schließlich keinen Schutzstatus zubilligte, laufen kaum Gefahr aus Deutschland abgeschoben zu werden. Dennoch versuchen viele der ausländischen Antragsteller ihre Rechtsposition soweit als möglich zu verbessern und klagen zu diesem Zweck vor den deutschen Verwaltungsgerichten. 

Es geht ihnen nicht immer nur darum, generell eine Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet zu erlangen. Viele Antragsteller streben einen möglichst sicheren Rechtsstatus an. Insbesondere Personen, denen aufgrund einer Kriegssituation in ihrem Herkunftsland bislang nur subsidiärer Schutz gewährt wurde, klagen auf Anerkennung als Asylberechtigter oder zumindest um eine Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention. Grund dafür ist, dass es mit diesem Titel besonders einfach ist, seine Familienmitglieder aus der Heimat nachzuholen. 

Die Entscheidung, vor Gericht zu ziehen, fällt nicht besonders schwer: Die Inanspruchnahme des Rechtsweges ist für die Betreffenden in der Regel kostenfrei, wenn ein Verfahren hinreichende Aussichten auf Erfolg hat. Soweit das der Fall ist, zahlt der Staat über die Gewährung von Prozesskostenhilfe die Gebühren für Anwälte und Gerichte. Dennoch ist dies eher die Ausnahme. Zumeist wird abgelehnten Asylsuchenden von Organisationen, wie etwa der Caritas oder der Diakonie, eine kostenlose Rechtsberatung angeboten. Hier bekommen die Betreffenden auch wichtige Tipps, wie sie sich in einem künftigen Strafverfahren verhalten sollen, wenn sie den deutschen Behörden zuvor gefälschte Dokumente vorgelegt oder andere Delikte begangen haben. Der Verein ProAsyl unterhält gar einen eigenen Rechtshilfefonds, der Klagen von solchen Asylsuchenden finanziell unterstützt, die ihren Prozess nicht aus anderen Quellen finanzieren können. 

Insgesamt kommt diesen Organisationen eine Schlüsselstellung zu, wenn es darum geht, über den Verwaltungs- und Gerichtsweg möglichst vielen Asylsuchenden erfolgreich zu einem dauerhaften Bleiberecht zu verhelfen, denn die meisten Antragsteller verfügen kaum über die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache oder des hiesigen Rechtssystems, um alleine den langen Weg durch die Instanzen antreten zu können. Sozusagen mit deutscher Effizienz leisten Caritas, ProAsyl und andere Vertreter einer grenzenlosen Willkommenskultur dabei ganze Arbeit. Derzeit sind an deutschen Verwaltungsgerichten über 320000 Klagen in Asyl- und Aufenthaltssachen anhängig.  

Zwar werden zurzeit vereinzelt zusätzliche Richter eingestellt, doch die Zahl reicht bei weitem nicht aus, um den riesigen Arbeitsanfall einigermaßen zeitnah und mit der gebührenden Sorgfalt zu bewältigen. Dabei ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass die politisch verantwortlichen Entscheidungsträger absichtlich auf Zeit spielen. Mit der zunehmenden Dauer aufenthaltsrechtlicher Verfahren gewinnen nämlich bei der letztlich zu treffenden Entscheidung solche Aspekte eine stärkere Bedeutung, die bei der ursprünglichen Antragstellung noch gar nicht vorlagen. So kann beispielsweise die Abschiebung einer sechsköpfigen zunächst nur geduldeten afghanischen Familie plötzlich nicht mehr durchgeführt werden, nur weil nach vier Jahren Aufenthalt die mittlerweile 16-jährige Tochter in Deutschland eine Ausbildung aufgenommen hat. Nicht selten kommt es sogar vor, dass ein Asylverfahren nach mehreren Jahren ohne eine Entscheidung einfach eingestellt wird, weil der Kläger zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat. Das geht über eine sogenannte Ermessenseinbürgerung der zuständigen Behörden im Gegensatz zur Anspruchseinbürgerung oft sehr viel schneller als viele meinen.