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01.12.17 / Rückkehr ins Mittelalter / Für viele Moslems ist die brutale Scharia unverzichtbarer Teil ihres Glaubens

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-17 vom 01. Dezember 2017

Rückkehr ins Mittelalter
Für viele Moslems ist die brutale Scharia unverzichtbarer Teil ihres Glaubens
Ulrike Dobberthien

Ob Alltag, Wirtschaftsleben, Krieg, Strafverfolgung oder Erbrecht – die Vorschriften der Scharia regeln das Leben eines jeden Moslems. Werden sie konsequent umgesetzt, sind sie archaisch, grausam und frauenfeindleindlich.

Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD, hat am 11. November das Problem benannt, das wie der sprichwörtliche Elefant im Bundestag steht, und vor dem alle die Augen verschließen: „Wo die Scharia praktiziert wird, gibt es keine Trennung von Staat und Religion, keine Gleichberechtigung von Mann und Frau, keine Religionsfreiheit für Nicht-Muslime.“ 

Das ist die schlechte Nachricht. Es gibt noch eine schlechtere: „Die“ Scharia gibt es nicht. Sie ist keine Gesetzessammlung, die man wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Regal ziehen kann. Hinter der Sammelbezeichnung Scharia stecken die islamischen, unverhandelbaren Verhaltensvorschriften für alle Bereiche des Lebens, die mit deutschem Recht selten oder nicht vereinbar sind. Scharia umfasst, will man sie mit deutschen Rechtsbegriffen beschreiben, im Islam jedes einzelne nur denkbare Recht, das islamisches Leben und islamisches Verhalten regelt, darunter Staatsrecht, Eherecht, Erbrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Kriegsrecht. Sie alle, ohne Ausnahme, gelten als „religiöses Recht“, sind gleichermaßen Alltag wie Religion und sichern den Islam gegen Veränderungen ab.

Um dieses in sich geschlossene Regelwerk zu verstehen, muss man sich von allem lösen, was in der modernen westlichen Welt mit seiner Rechtgeschichte seit römischen Zeiten durch Aufklärung und Moderne entstanden ist. Wörtlich heißt Scharia „der Weg zur Tränke“, wobei mit Tränke der Quell des Islams und Allahs Vorschriften gemeint sind, wie sie in den drei großen islamischen Primärquellen – Koran, Hadithsammlungen und Mohammeds Leben (Sunna) – in einem breiten Strom auf den Moslem niedergehen. Die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher stellt dazu fest: „Im Koran ist der wörtliche Begriff ‚Scharia‘ nur einmal erwähnt, in Sure 45:18, wobei er auf Deutsch oft mit ‚der gerade Weg‘ übersetzt wird.“ Die Sure steht im Kontext der Ermahnungen an Moslems, nicht dem Irrweg der Allah leugnenden Juden zu folgen: „Wir haben dir einen geraden Weg (scharie`atin) gewiesen. Folge ihm und folge nicht den Launen der Unwissenden.“

Dieser im Koran angewiesene „gerade Weg“ ist in Form der Scharia die rechtlich verbindliche Zementierung des Islams. Islamische Schriftgelehrte erarbeiteten ihn – grobe Faustregel –  von 700 bis 900 nach Christus. Eine Weiterentwick-lung gibt es seit dieser Zeit nicht.

Festgelegt ist, dass der Imam gleichzeitig als fungiert und nach der Scharia urteilt. Daher verweisen Islamverbände gerne darauf, dass Scharia „vielfältig“ sei und die einzige Gefahr in „unwissenden Imamen“ bestehe, die den Islam falsch verständen. Das ist falsch. Denn der islamische Kanon aus Koran, Sunna, Hadithen, ergänzt um Schriften der jeweiligen Rechtsschulen zu Erb-, Familien, Kriegs-, Glaubens- und Strafrechtsnormen im Islam, käuen wieder, was die islamischen Quelltexte zum jeweiligen Sachverhalt hergeben. Es gibt wenig misszuverstehen. Dabei fragt sich ein islamischer Richter, despektierlich gesagt, immer: „Was würde Mohammed in diesem Fall tun?“ 

Diese Verpflichtung auf die islamischen Grundlagen führt dazu, dass in ganz unterschiedlichen islamischen Staaten wie etwa Algerien, dem Sudan, Saudi-Arabien, dem Kosovo oder Malaysia mit einer Rechtsordnung zwischen 50 und 100 Prozent „Scharia“ eine verlässliche Gleichheit der Normen herrscht, so wie sie sich auf den Islam beziehen: Sei es im Erbrecht (Frauen erben nur die Hälfte eines Mannes), im Strafrecht (Schläge bis Tod für Ehebruch) oder im Wirtschaftsrecht (Zinsen sind verboten). Im Kriegs- und Staatsrecht macht sich das durch maximale Zehn-Jahres-Friedensverträge bemerkbar, die nach Mohameds Vorbild (Vertrag von Hudaibiyya) geschlossen und jederzeit vorher gebrochen werden können, wenn sich die Kräfteverhältnisse zugunsten der islamischen Kriegspartei ändern. Diese Regel spielt auch eine Rolle im Israelisch-Arabischen Konflikt, da sie im Westen nicht berücksichtigt wird, wenn von arabischer Seite, sei es von Hamas, sei es von Fatah, wieder einmal ein „zehnjähriger Waffenstillstand“ angeboten wird.