18.04.2024

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01.12.17 / Von wegen »liberal«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-17 vom 01. Dezember 2017

Von wegen »liberal«
Hermann Paul Winter

Die aus Syrien stammende muslimische Religionspädagogin Lamya Kaddor gibt sich gerne als Vertreterin eines zeitgemäßen Islam. Kaddor war Teilnehmerin des Integrationsgipfels von Angela Merkel und Gründungsmitglied des Liberal-Islamischen Bundes e. V. (LIB). Seit Jahren beklagt sie eine „zunehmende Islamfeindlichkeit in allen gesellschaftlichen Schichten“. Es herrsche eine „Wagenburg-Mentalität“ der deutschen Mehrheitsgesellschaft gegenüber Muslimen. 

Kürzlich kritisierte sie nun, „Islamfeinde“ missbräuchten hierzulande die Scharia als Schreckenswort, um den Islam als unmenschlich und grausam darzustellen. Dabei werde kein Moslem durch die Scharia davon abgehalten, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen und Gesetze einzuhalten. Die Scharia beschreibe lediglich die Vorstellung davon, wie sich ein Mensch auf dem Weg Allahs korrekt verhalten soll, und gebe lediglich den Kern der Religion wieder. Schließlich befolgten alle Religionen ebenfalls ihre jeweilige „Scharia“. 

Diese Argumentation ist eine gezielte Irreführung. Die islamische Scharia steht für jeden gläubigen Moslem über dem von Menschen gemachten Rechtsstaat. Im islamischen Weltbild gilt auf alle Zeiten unveränderbar nur das Wort Allahs. So nimmt es nicht wunder, dass ein muslimischer Angeklagter sich kürzlich weigerte, sich vor einem deutschen Richter zu erheben. Seine Begründung: Als Moslem könne er sich nur vor Allah erheben.

Kaddors gezielte Täuschungen und Verharmlosungen offenbaren, wie unglaubwürdig das liberale Bild ist, mit dem sie sich inszeniert. Überdies gibt es zu denken, dass fünf Schüler einer Schule in Dinslaken, an der Kaddor unterrichtete, in den Dschihad nach Syrien zogen – womöglich auch im Bemühen um korrektes Verhalten auf dem Weg Allahs?

Islamische „Friedensrichter“ haben in Deutschland längst eine Paralleljustiz gemäß Scharia installiert, die der Rechtsstaat hinnimmt. Deutsche Gerichte haben inzwischen weit über 200 Mal nach Scharia-Recht geurteilt. Selbst die für die gesamte Welt verbindliche UN-Menschenrechtserklärung stellen die islamischen Staaten mit ihrer „Kairoer Erklärung“ von 1990 unter den Vorbehalt der Scharia. So erlaubt die Erklärung beispielsweise das Töten von Menschen, wenn die Scharia es verlangt. Mann und Frau werden zwar die gleiche Würde zugesprochen, jedoch nicht die Gleichstellung in anderen Bereichen. Eltern haben das Recht, für ihre Kinder die Erziehung nach ihren Wünschen zu wählen, vorausgesetzt jedoch, dass diese mit den Grundsätzen der Scharia übereinstimmt.

Mit ihrem zweifelhaften Eintreten für die Scharia hat Kaddor ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie muss jetzt klarstellen, wie sie zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.