26.04.2024

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08.12.17 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-17 vom 08. Dezember 2017

MELDUNGEN

Franco A. auf freiem Fuß

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., dem unter anderem die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zur Last gelegt wird, aufgehoben. Der Staatsschutzsenat konnte aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen keinen dringenden Tatverdacht herleiten. Der Beschuldigte werde zwar durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet; aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten sei es jedoch nicht in dem erforderlichen Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitet habe. Die von den übrigen Delikten ausgehende Straferwartung reiche nicht als Haftgrund aus.J.H.





Staat muss für Poller zahlen

Berlin – Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass von den Behörden auferlegte Maßnahmen zur Abwehr von allgemeinen Gefahren durch Terroranschläge bei Weihnachtsmärkten nicht dem Veranstalter auferlegt werden können. Zur Begründung heißt es, dieser verursache mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes „nicht in zurechenbarer Weise die Gefahr eines Anschlags“. Mit anderen Worten: Die Gefahr kommt von Dritten und von außen, sie erwächst also nicht aus der Veranstaltung selbst. Als nicht verantwortliche Person könne der Veranstalter nicht dafür in Anspruch genommen werden. Vor allem in Hamburg wird der Fall mit Interesse verfolgt. Hier streiten sich die Veranstalter mit den Behörden, weil sie die Kosten für die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen auf dem unmittelbaren Veranstaltungsgelände in voller Höhe selbst tragen müssen. Die Stadt beteiligt sich lediglich an Maßnahmen im nahen Umfeld des Veranstaltungsortes.J.H.