18.04.2024

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08.12.17 / Die Vertreibung war ein Völkermord

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-17 vom 08. Dezember 2017

Die Vertreibung war ein Völkermord

Im Jahre 1948 haben die Vereinten Nationen eine Konvention zur Bestrafung von Völkermorden erlassen. Die Bun­desrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention 1955 und schaffte innerhalb ihres Strafrechts eine eigene Norm, gemäß der dieses Verbrechen unter Strafe gestellt wurde. Die damalige Regierung Adenauer ließ sich dabei vor allem von der Vorstellung leiten, dass auch die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches nach 1945 einen Völkermord darstelle und dieser so international verurteilt werden könne. 

Sieht man sich die Definition der Konvention und ihre Konkretisierung im deutschen Recht an, so sind die für die Erfüllung des Tatbestandes erforderlichen Voraussetzungen hier tatsächlich gegeben. Strafbar macht sich danach, wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder dieser Gruppe tötet, ihnen seelische und körperliche Gewalt zufügt, Geburten verhindert oder sie unter Lebensbedingungen stellt, die auf ihre Zerstörung hinauslaufen. 

Angesichts dieses Kataloges könnte sich dem unbefangenen Zeitgenossen die Frage aufdrängen, ob nicht nur die Vertreibung aus den Ostgebieten einen Völkermord im Rechtssinne darstellt, sondern ob nicht möglicherweise auch die anhaltende und bewusst gesteuerte Masseneinwanderung zu einer Zerstörung der Deutschen führen soll. Sieht man sich die Tatbestandsvoraussetzungen an, so ließe sich diese Frage durchaus bejahen. Allerdings wurde den Deutschen die Aufnahme eines Millionenheeres an Zuwanderern in ihrem Land nicht von einer dunklen und fremden Macht aufgezwungen, sondern sie haben die Politik der offenen Tür seit Jahrzehnten immer wieder durch ihr Votum für die dafür verantwortlichen politischen Parteien und Entscheidungsträger an der Wahlurne bestätigt.D.P.