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15.12.17 / Auf dem linken Auge blind / »Kalte Amnestie durch die Hintertür« für DDR-Verbrechen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-17 vom 15. Dezember 2017

Auf dem linken Auge blind
»Kalte Amnestie durch die Hintertür« für DDR-Verbrechen
W.K.

Die strafrechtliche Verfolgung von DDR-Verbrechen seitens der Justiz des wiedervereinigten Deutschland endete im Jahre 2005. Bis dahin wurden rund 75000 Ermittlungsverfahren gegen 100000 Beschuldigte angestrengt – zumeist wegen Gewalttaten an der innerdeutschen Grenze, Wahlfälschung, Rechtsbeugung, Denunziation, Misshandlung von Gefangenen, Doping, Amtsmissbrauch und Korruption sowie verschiedener Stasi-Delikte wie rechtswidriger Post- und Telefonüberwachung oder Erpressung.

Vor Gericht verantworten muss-ten sich dann allerdings nur 1737 Angeschuldigte, das heißt, die Anklagequote betrug gerade einmal 1,4 Prozent. Ebenso erfolgten lediglich in 54 Prozent der Fälle Verurteilungen – somit traf es letztlich bloß jeden 133. aus der Gruppe der ursprünglich Beschuldigten. Am häufigsten ergingen die Urteile dabei wegen Rechtsbeugung und Gewaltexzessen an der Grenze. Jedoch wurden zumeist nur moderate Geld- oder Bewährungsstrafen verhängt. Tatsächlich ins Gefängnis mussten 40 Täter, darunter drei hauptamtliche beziehungsweise inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit, die sich des versuchten oder vollendeten Mordes schuldig gemacht hatten.

Diese Milde resultierte nicht zuletzt daraus, dass die bundesdeutsche Justiz grundsätzlich nur jene auf DDR-Boden verübten Delikte ahndete, die auch nach den Gesetzen des SED-Staates strafbar waren. Dazu kamen überaus kurze Verjährungsfristen und eklatanter Personalmangel bei den Ermittlungsbehörden sowie der politische Wille, aus innen- und außenpolitischen Erwägungen heraus keine zu rigide Gangart bei der Abrechnung mit den Tätern aus den neuen Bundesländern einzuschlagen.

Angesichts dieser „kalten Amnestie durch die Hintertür“, wie es Hubertus Knabe nennt, ist es abwegig von einer „Siegerjustiz des Westens“ zu sprechen, wie das ehemalige Nutznießer des DDR-Unrechtssystems mit Dreck am Stecken regelmäßig tun. Manche klagen sogar noch gegen ihre Opfer, wenn diese versuchen, die Schuld ihrer Peiniger öffentlich zu machen, sprich deren „Persönlichkeitsrechte“ zu „verletzen.“