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22.12.17 / Kein Fest der Enttäuschung / Vielfältige Hilfen ermöglichen Geringverdienern ein schönes Fest

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51/52-17 vom 22. Dezember 2017

Kein Fest der Enttäuschung
Vielfältige Hilfen ermöglichen Geringverdienern ein schönes Fest
Laura Gosemann

Hartz-IV-Empfänger müssen meist genau überlegen, welches Geschenk sie sich überhaupt leisten können. Deshalb wird oft diskutiert, ob Hartz-IV-Empfänger einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben sollten, denn für viele Kinder wird ohne einen zusätzlichen Zuschuss das Fest der Liebe nur zum Fest der Enttäuschungen. Eine solche Un­terstützung ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Mit der Einführung fester Regelsätze im Jahr 2005 wurden Bonuszahlungen wie die Weih­nachtsbeihilfe abgeschafft. Dennoch können auch einkommensschwache Familien ein besinnliches Weihnachtsfest feiern.

Niedriglohnarbeiter, die lediglich ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld II aufstocken, können vonseiten ihres Arbeitgebers dennoch Weihnachtsgeldzahlungen erhalten. Überschreiten diese allerdings einen geltenden Freibetrag, können sie vom Jobcenter mit dem Regelsatz verrechnet werden.

Das beliebteste Geschenk ist noch immer die Übergabe eines simplen Geldbetrags, über den der Beschenkte anschließend frei verfügen kann. Allerdings stellen sich Hartz-IV-Empfänger dabei häufig die Frage, ob solche Geldgeschenke auf den Regelsatz angerechnet werden. In diesem Fall würde es sich um ein sehr unliebsames Präsent handeln. Es steht jedoch fest, dass einmalige Zuwendungen aufgrund einer festlichen Veranstaltung keineswegs verrechnet werden dürfen. In einem Fall, der vor Gericht entschieden werden musste, erhielten die Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter, woraufhin das Jobcenter eine Rückzahlung forderte. Erst nach mehreren Jahren wurde der Rück­zahlungsbescheid wegen formeller Fehler vom Bundessozialgericht zurückgewiesen.

Weihnachtsmarktbesuche, ein Weihnachtsbaum, ein festliches Essen und selbstverständlich die Geschenke – an Weihnachten wird vor allem Geld ausgegeben. Sind einige Eltern nicht in der Lage, ihren Kindern ein angemessenes Fest bescheren zu können, sind je nach Bundesland und Region diverse Hilfsstellen vertreten. Dazu gehören die Tafel-Hilfsorganisationen, katholische und evangelische Missionswerke, das Kinderhilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz. In einigen Gemeinden existiert häufig sogar eine Art Spendentopf, in den Normalverdiener für Bedürftige einzahlen. Auf unterschiedliche Weise werden somit Hartz-IV-Empfängern Gelder oder Sachleistungen in der Weihnachtszeit zur Verfügung gestellt. Manche Restaurants organisieren an Heiligabend einen offenen Tisch, an dem Betroffene kostenlos essen können. Angemessene und warme Kleidung sowie Schuhe werden ebenfalls benötigt und von Kleiderkammern ausgegeben. 

Damit die Kinder aus einkommensschwachen Familien keine Minderwertigkeitskomplexe bekommen oder sich in der Schule nicht mehr der Gemeinschaft zugehörig fühlen, weil sie eventuell weniger Geschenke als die Kinder aus bessergestellten Familien erhalten haben, existiert eine Vielzahl von Spendenprojekten, bei denen Sachgeschenke, nach Geschlecht und Alter sortiert, an Bedürftige verteilt werden. Hierbei wird insbesondere auf die sowohl Hoch- als auch Neuwertigkeit der Geschenke geachtet. Im Internet oder bei den spendenden Stellen selbst können sich Hartz-IV-Empfänger darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf diese Zuwendungen besteht.

Wissenswertes für Hartz-IV-Empfänger in der Weihnachtszeit sowie eine Bastelanleitung für selbstgemachtes Geschenkpapier und Namenskärtchen sind in dem kostenlosen E-Book des Ratgeberportals www.hartz4.de zu finden.