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12.01.18 / Bundesregierung schummelt bei Asylzahlen / Mit Kniffs und Begriffswirrwarr wird die Statistik dem Obergrenze-Kompromiss der Union »angepasst«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-18 vom 12. Januar 2018

Bundesregierung schummelt bei Asylzahlen
Mit Kniffs und Begriffswirrwarr wird die Statistik dem Obergrenze-Kompromiss der Union »angepasst«
Bodo Bost

Auf die Frage, wie viele Immigranten in diesem Jahr nach Deutschland gekommen sind, antwortete Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der „Bild am Sonntag“ Anfang Dezember: „Ich rechne für das ganze Jahr mit einer Zahl von unter 200000 Migranten.  Ende November waren wir knapp bei 173000.“

In dieser Zahl ist jedoch nur die Zahl der meist unerlaubt Einreisenden, die Asylanträge stellen, angegeben. Dabei hat der Minister aber vier weitere Gruppen von Zuwanderern über das Asylgesetz bewusst vergessen, die seit der Massenzuwanderung von 2015/16 immer mehr ins Gewicht fallen. So fehlen in seiner neuen Asylsucherstatistik die nachziehenden Angehörigen von bereits anerkannten Schutzberechtigten. Diese tauchen in keiner Asylstatistik auf, obwohl es im vergangenen Jahr wohl zwischen 70000 und 120000 waren, die als Verwandte von Asylsuchern einreisen konnten.

Allein 55000 bis 62000 Visa zur Familienzusammenführung sollen für die sechs wichtigsten Herkunftsländer (Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea, Jemen) ausgestellt worden sein. Eine genaue Statistik darüber gibt es nicht, weil das Außenministerium den Nachzug von Familien von Schutzberechtigten nicht gesondert erfasst, da die nachziehenden Ehe- partner, Kinder und Eltern selbst keinen Asylantrag stellen.

Ebenso wie die tausenden Immigranten, die über sogenannte Resettlement-Programme der Vereinten Nationen und der EU sowie humanitäre Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern nach Deutschland geholt werden. Im Rahmen solcher Programme wurden in den letzten Jahren etwa 10000 jesidische Frauen in Deutschland aufgenommen, ohne dass sie Asyl beantragten, allerdings auch über das Asylbewerberleistungsgesetz bezahlt werden. Auch die sogenannten unbegleiteten Ausländer, die ihr Alter als minderjährig angeben, deren Zahl in den letzten Jahren immer größer geworden ist, sind nicht gezwungen, einen Asylantrag zu stellen.

Diese vier Gruppen von Zuwanderern zusammengerechnet könnten insgesamt größer sein als die von de Maizière eingestandenen 200000 Asylsucher für 2017. Die genaue Zahl der Zuwanderung über das Asylrecht kann man, wenn überhaupt, nur aus der Ausländerstatistik oder der Statistik der Zu- und Fortzüge herausfiltern, die mit einem Jahr Verspätung erscheinen wird. So zogen beispielsweise 2014 rund 1,3 Millionen Ausländer nach Deutschland, 2015 sogar 2,1 Millionen – Zahlen, die mehr als das Doppelte über die Jahreszahlen der Asylsucher hinausgingen. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Zahlen für 2017 ebenso verhält. 

In den Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhielten bis Ende November nur 0,7 Prozent der Antragsteller Asyl nach dem Grundgesetz, allerdings 21 Prozent der Antragsteller erhielten den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention. Diese beiden Gruppen von anerkannten Asylsuchern dürfen legal ihre Familienangehörigen nach Deutschland nachholen, ohne dass diese in der Statistik auftauchen. Zwei weitere Gruppen von Asylsuchern, nämlich die mit subsidiären Schutz und diejenigen, für die ein Abschiebeverbot besteht, dürfen zwar in Deutschland bleiben, aber sie haben zumindest bis März 2018 keinen Anspruch auf Familienzusammenführung.

Diese vier Schutztitel zusammengenommen machten im vergangenen Jahr etwa 44 Prozent aller Anträge von Asylsuchenden aus.