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12.01.18 / Anzeige gegen Anzeiger / Rechtsanwalt zeigt Kölns Polizeipräsidenten an, weil dieser Beatrix von Storch angezeigt hatte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-18 vom 12. Januar 2018

Anzeige gegen Anzeiger
Rechtsanwalt zeigt Kölns Polizeipräsidenten an, weil dieser Beatrix von Storch angezeigt hatte
D.P.

Mehrere Hundert Strafanzeigen gingen gleich zu Beginn dieses Jahres bei der Kölner Staatsanwaltschaft ein. Anders als in den beiden Vorjahren betrafen diese Anzeigen jedoch nicht zahlreiche Diebstähle oder die massenhafte sexuelle Belästigungen junger Frauen durch nordafrikanische Asylsuchende. Dieses Mal wurden sie von den Behörden gegenüber der Öffentlichkeit auch nicht tagelang verheimlicht oder von den Medien verschwiegen. Denn was sich nunmehr zum jüngsten Jahreswechsel zutrug, war scheinbar so schwerwiegend, dass sich staatliche Organe, die Presse und Teile der selbsternannten Zivilgesellschaft zu einem sofortigen Handeln gezwungen sahen. 

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch veröffentlichte über das soziale Netzwerk Twitter eine Mitteilung, in der sie kritisierte, dass die Kölner Polizei Informationen über die Silvesterfeierlichkeiten auch in arabischer Sprache verbreitete. Anschließend warf sie die Frage auf, ob die nordrhein-westfälische Polizei glaube, auf diese Weise „die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ besänftigen zu können. 

Aus diesem Wortgebrauch soll ihr nun ein juristischer Strick gedreht werden. Die Kölner Polizei erstattete Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Volksverhetzung. Viele sich empört gebende Bürger meinten, hier mitziehen zu müssen und verfassten ebenfalls eine Anzeige. 

Für die rechtliche Bewertung ist es indes unerheblich, ob ein Sachverhalt einem Staatsanwalt einmal oder hundertfach zur Kenntnis gebracht wird. Offensichtlich dient das massenhafte Abfassen von Briefen an die Strafverfolgungsbehörden lediglich dazu, dem Verfahren zu mehr politischer Durchschlagskraft zu verhelfen, denn strafbar dürfte der in Rede stehende Tweet kaum sein. 

Dass vor allem im linken Milieu immer noch die Vorstellung vorherrscht, man müsse unliebsamen Meinungsäußerungen mit dem Strafrecht und nicht mit besseren Argumenten begegnen, kann dabei ebenso verwundern, wie der Umstand, dass die Kölner Polizei sich an einer solchen Kampagne beteiligt. Die nord-rhein-westfälische Polizei gilt nach jahrzehntelanger sozialdemokratischer Vorherrschaft an Rhein und Ruhr als weitgehend durchpolitisiert und lässt sich nur allzu willfährig instrumentalisieren, wenn zum „Kampf gegen Rechts“ geblasen wird. Beides zeugt von einer nach wie vor fehlenden Debattenkultur in Deutschland. 

Wegen der allzu offensichtlichen politischen Motivation der Behörde hat nun ein Regensburger Rechtsanwalt wiederum eine Strafanzeige gegen den Kölner Polizeipräsidenten und namentlich unbekannte Polizeibeamte wegen Verfolgung Unschuldiger gestellt. Bei diesem Straftatbestand handelt es sich um ein sogenanntes Amtsdelikt, das nur von staatlich Bediensteten begangen werden kann, die mit der Strafverfolgung beauftragt sind. Überzieht ein Amtsträger danach eine Person, von der er weiß, dass sie unschuldig ist, mit einem Strafverfahren, so droht ihm hierfür eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Dass es zu einer Anklage der Beamten kommt, ist jedoch angesichts der politischen Weisungsgebundenheit der zuständigen Staatsanwälte noch unwahrscheinlicher als im Falle von Beatrix von Storch.

(siehe auch Kommentar Seite 8)