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12.01.18 / Einladung zum Betrug / Altersbestimmungen von jungen Asylsuchern sind möglich, aber politisch nicht gewollt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-18 vom 12. Januar 2018

Einladung zum Betrug
Altersbestimmungen von jungen Asylsuchern sind möglich, aber politisch nicht gewollt
Dirk Pelster

Erneut hat die Ermordung einer Deutschen durch einen sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (MUFL) die öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Auch diesmal gibt es Anlass zu dem Verdacht, dass der MUFL gar nicht minderjährig ist, sondern dies nur vorgibt, um in den Genuss der damit verbundenen Privilegien zu gelangen. 

Kurz nachdem am 27. Dezember 2017 die 15-jährige Mia im südpfälzischen Kandel von ihrem angeblich gleichaltrigen afghanischen Ex-Freund in einem Drogeriemarkt erstochen worden war, kursierten bereits die ersten Fotos des mutmaßlichen Täters in Medien und Internet. Schon nach einem oberflächlichen Blick auf die Ablichtungen ergaben sich für den Betrachter erhebliche Zweifel an dessen Minderjährigkeit. Tatsächlich wirkt der Verdächtige Abdul D. eher wie ein Mann am Beginn oder in der Mitte seines dritten Lebensjahrzehnts. 

Für ähnliches Aufsehen hatte zuletzt der Fall der in Freiburg ermordeten Maria L. gesorgt. Auch hier behauptete der mutmaßliche afghanische Täter Hussein K., sowohl zur Zeit seiner Einreise nach Deutschland als auch zur Zeit der Straftat im Jahr 2016 noch minderjährig gewesen zu sein. Während seines Prozesses veranlasste medizinische Gutachten gehen bei ihm jedoch von einem Alter zwischen 22 und 29 Jahren aus. 

Es ist durchaus gängig, dass von Asylsuchern bei Angaben zu ihrem Alter gegenüber deutschen Behörden gerne einmal einige Lebensjahre unter den Tisch fallen gelassen werden. Der Grund hierfür ist der, dass Personen, die sich in Deutschland als minderjährige Flüchtlinge ausgeben, eine Vorzugsbehandlung genießen. 

Während es bei einem 19-Jährigen möglicherweise noch glaubwürdig wirkt, wenn er sich als zwei Jahre jünger ausgibt, fällt der Schwindel bei anderen schon ganz offensichtlich auf. Im Jahr 2016 ließ sich etwa der angeblich 

18-jährige Pakistani Muhammad von der „Bild“-Zeitung für die Aufnahme eines Ausbildungsplatzes in einem Bremer Restaurant feiern. Das dem Artikel beigefügte Foto zeigte indes einen bereits grau melierten orientalischen Mann mit stattlich entwickeltem Drei-Tage-Bart, Augenringen und leichtem Faltenwurf um das für die Kamera gestellte Lächeln. Auf anderen Bildern sieht man angeblich zwölfjährige Asylsucher bei sportlichen Wettkämpfen, die ihre gleichaltrigen Klassen- oder Vereinskameraden um mehrere Köpfe überragen. Als im Jahr 2016 in Dänemark 800 angeblich minderjährige Asylsucher rechtsmedizinisch untersucht wurden, stellte sich heraus, dass nicht einmal jeder vierte der Betreffenden tatsächlich unter 18 Jahre alt sein konnte. 

In der sich jetzt entwickelnden Diskussion um den Mord an der 15-jährigen Mia werden die Forderungen nach einer strengeren Kontrolle der Altersangaben von Asylsuchern lauter. Während in anderen europäischen Ländern eine eingehendere Prüfung schon längst gelebte Normalität ist, greifen in Deutschland auf Seiten der Asyllobby sowie des etablierten Politik- und Medienbetriebes die üblichen Reflexe. Kirchen warnen vor einem Generalverdacht gegen Asylsucher, Behörden mauern bei der Herausgabe von Zahlen zu bislang bei Asylsuchern vorgenommenen Altersprüfungen, und Vertreter der Sozialindustrie erklären solche Untersuchungen generell für unbrauchbar. 

Sogar die Ärztegewerkschaft Marburger Bund schaltete sich in die Kontroverse ein und ließ verlautbaren, dass eine radiologische Untersuchung gegen den Willen der Betroffenen eine unzulässige Körperverletzung darstelle. Dies ist dem Grunde nach zutreffend. Mit den derzeit bestehenden rechtlichen Eingriffsermächtigungen können keine zwangsweisen Röntgenaufnahmen veranlasst werden. Diese ließen sich jedoch leicht durch ein Gesetz schaffen. Bis vor wenigen Jahren wurde noch jeder Wehrpflichtige einer solchen Untersuchung unterzogen. Auch Strafgefangene werden heute wegen des starken Anstieges von Tuberkuloseinfektionen regelmäßig geröntgt. Hier war und ist kein vergleichbarer Aufschrei zu verzeichnen. Die bei solchen Eingriffen entstehende Strahlenbelastung entspricht zudem derjenigen Dosis, der ein Mensch während eines Jahres auf natürlichem Wege ausgesetzt ist, und kann als gesundheitlich vertretbar eingeschätzt werden. Insgesamt scheint die rigorose Ablehnung einer genaueren Altersuntersuchung von angeblich minderjährigen Asylsuchern ihren Grund vor allem in dem befürchteten Ergebnis zu haben.