18.04.2024

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12.01.18 / Lieb und teuer / MUFL genießen einen privilegierten Schutzstatus

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-18 vom 12. Januar 2018

Lieb und teuer
MUFL genießen einen privilegierten Schutzstatus
D.P.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach ihrer Registrierung als Asylsuchende in die Obhut der Jugendämter genommen, und ein Familiengericht bestellt einen Vormund für sie. Grundsätzlich soll diese Aufgabe von interessierten Bürgern ehrenamtlich übernommen werden. Da sich hierfür jedoch häufig nicht genügend Freiwillige finden lassen, betraut man zumeist Mitarbeiter von Organisationen der Asylindustrie (wie Caritas, PRO ASYL, Diakonie) mit einer solchen Vormundschaft. 

Theoretisch muss der minderjährige Asylsucher die Kosten für die Vormundschaft aus seinem Privatvermögen bestreiten. Praktisch kommt jedoch fast ausnahmslos der Staat hierfür auf. Vereine wie die Caritas rechnen für die von ihnen als Vormünder eingesetzten Sozialpädagogen 33,50 Euro (netto) pro Stunde plus Spesen ab. Neben der Bestellung eines Vormundes für minderjährige Asylsucher wird zudem versucht, diese in Pflegefamilien unterzubringen. Während für den heimischen Nachwuchs maximal 225 Euro Kindergeld von den staatlichen Familienkassen ausgezahlt werden, können interessierte Ehepaare für die Betreuung eines minderjährigen Flüchtlings zum Teil deutlich über 1000 Euro im Monat von ihrer Gemeinde erhalten. Zusätzlich werden die Kosten für eine Erstausstattung (Möbel, Kleidung et cetera) übernommen. Findet sich keine Pflegefamilie für einen MUFL, so werden seitens der Asylindustrie häufig speziell betreute Unterbringungseinrichtungen vorgehalten. Ein Platz in einer derartigen Unterkunft kostet den Steuerzahler ebenfalls deutlich mehr als die Unterbringung in einem regulären Asylsucherheim. 

Insgesamt fallen so für einen MUFL zwischen 3000 und 7000 Euro pro Monat an. Nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bedeutet dies für alle Kommunen in der Bundesrepublik derzeit jährliche Kosten zwischen vier und fünf Milliarden Euro. 

Darüber hinaus genießen MUFL einen privilegierten Schutzstatus. Abschiebungen drohen ihnen praktisch gar nicht. Sie sind sogar berechtigt, ihre Eltern nachkommen zu lassen, auch wenn diese selbst gar nicht politisch verfolgt sind.