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12.01.18 / Steuergeheimnis passé / Letzte Stufe des internationalen Abkommens MCAA in Kraft

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-18 vom 12. Januar 2018

Steuergeheimnis passé
Letzte Stufe des internationalen Abkommens MCAA in Kraft
Dirk Pelster

Mit Beginn dieses Jahres trat die vorläufig letzte Stufe des Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA), eines internationalen Abkommens zur Förderung der Steuerehrlichkeit, in Kraft. Nachdem der Bundestag am 30. Juni des vergangenen Jahres im Nachgang zur Homoehe ohne größere Medienaufmerksamkeit das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet hat, das Behörden den jederzeitigen Abruf von Kontoständen und -bewegungen der Bürger ohne deren Wissen erlaubt, gehört das Bankgeheimnis nun auch auf internationaler Ebene der Vergangenheit an. Mit dem 2014 in Berlin geschlossenen internationalen Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten einmal jährlich, die Namen, Adressdaten, Kontostände, Kapitalerträge und weitere Steuerinformationen von ausländischen Inhabern inländischer Konten an deren Herkunftsländer zu übermitteln. Hintergrund für das Zustandekommen dieses Abkommens war die Finanzkrise am Ende des vergangenen Jahrzehntes. 

Der Kongress der Vereinigten Staaten beschloss 2010 angesichts einer angespannten Haushaltslage seine Besteuerungsgrundlage auszuweiten. Anders, als in allen anderen Staaten der Erde knüpft die Steuerpflicht in den USA nicht nur an den dortigen Wohnsitz einer Person, sondern zudem an deren Staatsangehörigkeit an. Demnach sind auch solche US-Bürger zur Zahlung von Abgaben an den amerikanischen Fiskus aufgefordert, die selbst gar nicht in den Vereinigten Staaten leben. Mittels des Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) zwingen die USA seitdem weltweit Finanzinstitute dazu, ihnen die Bankdaten amerikanischer Staatsangehöriger zu melden. Weigern sich diese, wird ihnen der Zugang zum lukrativen US-Finanzmarkt gesperrt oder sie werden verschiedenen Sanktionen ausgesetzt. 

Der Bundesrepublik und anderen europäischen Staaten gelang es immerhin, die USA zum Abschluss einer Vereinbarung zu bewegen, gemäß der die gewünschten Informationen zentral durch eine deutsche Steuerbehörde übermittelt werden. Obwohl dieses Abkommen andererseits auch US-Behörden dazu verpflichtet, Bankdaten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen an den hiesigen Fiskus zu melden, erweist sich der Datenaustausch bislang eher als Einbahnstraße, denn in den Vereinigten Staaten werden die für die deutschen Finanzämter interessanten Informationen oft gar nicht erhoben. Dies betrifft insbesondere Daten dazu, welche deutschen Staatsbürger an Firmen in den USA beteiligt sind.  Propagandistisch verkauft hatten die Amerikaner ihren Schachzug seinerzeit mit dem Kampf gegen Steueroasen und Korruption. 

Mit denselben Argumenten wurde von den EU- und OECD-Staaten auch für das von ihnen initiierte MCAA geworben. In einem mehrstufigen Verfahren begannen die ersten Vertragsstaaten bereits 2016 mit einem Datenaustausch. Ab diesem Jahr nehmen 53 weitere Länder hieran teil. Darunter befinden sich auch solche Staaten, die – wie Panama oder Belize – bislang als klassische Steuerparadiese galten. Nicht unterzeichnet wurde das Abkommen hingegen von den USA. Diese dürften für ausländische Investoren damit zukünftig deutlich attraktiver werden.