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12.01.18 / Neue Hoffnung / Allensteiner Gericht zur Revision bereit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-18 vom 12. Januar 2018

Neue Hoffnung
Allensteiner Gericht zur Revision bereit
PAZ

Das Oberste Gericht in Allenstein soll über die Rückgabe eines Waldes in der Nähe von Thomsdorf, Kreis Allenstein, an einen Deutschen entscheiden. Der Sohn des Spätaussiedlers Hubert K. bemüht sich um die Rückgabe des Landes, das die Familie 1977 verlassen hatte, um in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. 

Die umstrittenen Grundstücke umfassen drei Parzellen mit einer Gesamtgröße von mehr als 12,5 Hektar. Sie waren ein Teil des Vermögens, das Hubert K. gehörte. Die zurückgelassene Landwirtschaft in Thomsdorf mit einer Fläche von 40 Hektar geriet nach einer Entscheidung des Gemeindeverwaltungsleiters von Stabigotten vom Januar 1977 in den Besitz des Staates. Drei strittige Parzellen übertrug der Gemeindechef in den Jahren 1978, 1980 und 1987 dem Forstamt Kudippen.

Sohn Johannes bemüht sich nun seit Jahren um die Rückgabe der Grundstücke seines inzwischen verstorbenen Vaters Hubert K. Der ermländisch-masurische Woiwode hat inzwischen die Entscheidung des Gemeindechefs von 1977 bezüglich der Übertragung in Staatseigentum für ungültig erklärt.

Das Forstamt Kudippen forderte beim Amtsgericht in Allenstein die Feststellung ein, dass im Januar 1987 der Übergang des Eigentums von 12,5 Hektar durch Ersitzung entstanden sei. Der Antragsteller argumentierte damit, dass der Eigentumsübergang im guten Glauben erfolgt sei, er den Wald bewirtschaft habe und sein Eigentumsrecht nach zehnjährigem Besitz entstanden sei. 

Im Mai vergangenen Jahres hat das Amtsgericht in Allenstein entschieden, dass das Forstamt Kudippen nicht nach zehn Jahren, sondern erst nach 30 Jahren des ununterbrochenen Besitzes durch Ersitzung Eigentümerin des Waldes geworden war, also auch der letzten Parzelle, die 1987 übertragen wurde. Johannes K. legte Revision gegen diese Entscheidung ein.

Nun muss das Oberste Gericht sich mit der Grundsatzfrage auseinandersetzen, ob eine Ersitzung bei Grundstücken überhaupt möglich ist. Die Entscheidung steht noch aus.