Seit Jahren gehört eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu den postulierten Zielen der Bundesregierung. Zu einer intakten Familie gehören jedoch nicht nur Eltern und Kinder, sondern auch die Großeltern. Deren Generation wächst und äußert verstärkt den Wunsch, den Ruhestand so lange wie möglich im vertrauten Zuhause verbringen zu können. Das ist auch im Sinne des Fiskus, erspart es ihm doch die Schaffung vieler neuer teurer Altersheimplätze. Eine Schwerpunktverlagerung von der stationären zur ambulanten Pflege ist also im Interesse vieler.
Das Gelingen dieser Schwerpunktverlagerung hängt jedoch maßgeblich von einem verstärkten Engagement pflegender Angehöriger ab, da eine ausrei- chende Pflege ausschließlich durch fremde Professionelle weder im Interesse der Pflegebedürftigen noch durch Staat und Gesellschaft finanzierbar ist. Insofern gebieten sowohl humanitäre als auch fiskal-volkswirtschaftliche Gründe eine staat- liche Förderung der Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit der Pflege analog zur Vereinbarkeit mit der Kinderaufzucht.
Die Koalitionsgespräche böten sich an, hier Akzente zu setzen in Richtung einer Entlastung von berufstätigen pflegenden Angehörigen nach dem Vorbild berufstätiger Eltern. Derzeit steht noch dem Anspruch auf bezahlte Elternzeit nur eine Familienpflegezeit gegenüber, die erstens unbezahlt ist und auf die zweitens nur bei größeren Betrieben ein Rechtsanspruch besteht. Berufstätige können sich um erkrankte Kinder in der Arbeitszeit kümmern, um erkrankte pflegedürftige Angehö- rige hingegen nicht. Und das sind nur zwei Beispiele der Ungleichbehandlung.