23.04.2024

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02.02.18 / Handlanger des Establishments

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-18 vom 02. Februar 2018

Handlanger des Establishments

Als zu Beginn dieses Jahres Vorwürfe publik wurden, ein Berliner Grundschullehrer habe auf seinem YouTube-Kanal Verschwörungstheorien verbreitet und die Initiatorin des Holocaust-Mahnmahls, Lea Rosh, kritisiert, da waren es vor allem Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die sich am lautesten für dessen sofortige Entfernung aus dem Schuldienst aussprachen. Während sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ansonsten gerne und öffentlich gegen Entlassungen selbst von solchen Beschäftigten aussprechen, die Straftaten gegen ihre Arbeitgeber begangen haben, erschöpft sich das Verständnis der Arbeitnehmervertreter relativ rasch, wenn es um Mitarbeiter geht, die im Verdacht stehen, gegen die Gebote der Politischen Korrektheit verstoßen zu haben. 

Dabei ist es oft unerheblich, ob ein entsprechender Vorwurf überhaupt einen Bezug zum Arbeitsplatz hat. Es kann schon reichen, wenn sich ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit bei der AfD oder anderen missliebigen Gruppen engagiert. Zum Teil wird sogar Druck auf Arbeitgeber ausgeübt, die selbst keine Bereitschaft zeigen, einem solchen Mitarbeiter von sich aus zu kündigen. Die Gewerkschaft Verdi hat hierzu eigens eine „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieben und Verwaltung“ herausgegeben. Sogar die „Bild“-Zeitung schrieb in diesem Zusammenhang von einer „Mobbing-Fibel“. Obwohl der DGB sich gerne als parteipolitisch neutral geriert, dürfen beispielsweise Mitglieder der NPD nicht in die Gewerkschaft aufgenommen werden. 2007 beschloss die IG Metall, dass Angehörige der kommunistischen MLPD nicht zugleich Mitglied ihrer Organisation sein dürfen. Fraglich ist, ob eine solche Praxis überhaupt rechtmäßig ist, denn das vor allem von den Gewerkschaften so herbeigesehnte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet bei der Mitgliederaufnahme eigentlich eine Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen.D.P.