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02.02.18 / Neue Immobiliensteuer? / Experten fordern die Ersetzung der Grund- durch eine Bodensteuer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-18 vom 02. Februar 2018

Neue Immobiliensteuer?
Experten fordern die Ersetzung der Grund- durch eine Bodensteuer
P. Entinger

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die Abgabe wird in der Bundesrepublik auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Man spricht deshalb auch von einer Substanzsteuer. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Auf sie entfallen derzeit rund 20 Prozent aller Gemeindesteuern. Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A. Deutlich wichtiger ist die Grundsteuer B auf normale Baugrundstücke. Berechnungsgrundlage für diese Einnahme ist der sogenannte Einheitswert des Objekts. Allerdings basiert der für die rund 35 Millionen Grundstücke in den westlichen Bundesländern auf den Werteverhältnissen von 1964 und in den östlichen sogar auf denen des Jahres 1935. 

Nun haben sich die Zeiten geändert, findet auch das Bundesverfassungsgericht. In einer ersten Anhörung ließ es durchblicken, dass es die bestehende Regel für nicht mehr grundgesetzkonform erklären wird. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass die Einheitswerte nicht angepasst worden sind. „Zwischen 1964 und heute, da liegen Welten dazwischen“, sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus in der mündlichen Verhandlung. Das Bundesverfassungsgericht wollte laut Vizepräsident Ferdinand Kirchhof prüfen, ob die Grundsteuer die Bürger ungleich belastet, ob es dafür eine Rechtfertigung gibt und wie wieder gerechte Zustände hergestellt werden könnten. Sollte ein Verstoß gegen das Grundgesetz bestehen, müsse das Gericht entscheiden, wie mit der Zeit bis zu einer Neuregelung und bereits erlassenen Steuerbescheiden umgegangen werden solle, sagte Kirchhof der ARD. 

Doch wie könnte eine Neuerung aussehen? Bereits vor Jahren hat der Bundesfinanzhof eine Neuregelung angemahnt, weil die heutigen Vorschriften für offensichtliche Ungerechtigkeiten sorgen und somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen dürften. Geschehen ist seitdem aber nichts. Naheliegend wäre, Immobilien nach ihrem tatsächlichen Marktwert zu beurteilen. Je nach Region könnte dies jedoch zu massiven Steuererhöhungen führen. Allein in den vergangenen zwei Jahren sind die Immobilienpreise in Deutschland um ein Viertel gestiegen. Das liegt zu einem großen Teil am Anstieg der Bodenpreise – was Spekulanten anlockt und es den Kommunen erschwert, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 

Steuerexperten und auch Verbraucherschützer plädieren seit Längerem für die Einführung einer sogenannten Bodensteuer. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung bezöge sich der nur auf den Grundstückswert, was wettbewerbsgerechter wäre und Spekulanten abschrecken würde. Damit stelle sie bauliche Investitionen steuerfrei, wirbt das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, dem auch der Mieterbund und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) angehören. Mehr zahlen 

müssten Villenbesitzer und Spekulanten mit unbebauten Grundstücken in guten Lagen. „Das unterstützt die nötige und gewünschte Innenentwicklung der Städte und Gemeinden“, sagt Ulrich Kriese vom Nabu, „Für eine zeitgemäße Reform der Grundsteuer ist die Einbeziehung der Gebäude ein regelrechter Störfaktor.“