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16.02.18 / Neuer Fall erregt die Berliner / Erinnerung an Amri: Tunesischer Drogendealer mit 18 Alias-Namen wurde nicht abgeschoben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-18 vom 16. Februar 2018

Neuer Fall erregt die Berliner
Erinnerung an Amri: Tunesischer Drogendealer mit 18 Alias-Namen wurde nicht abgeschoben
Norman Hanert

Nur gut ein Jahr nach dem Anschlag eines radikalen Moslems auf einen Weihnachtsmarkt steht die Asylpolitik erneut in der Kritik. Der Berliner Polizei ging ein Intensivtäter ins Netz, der vielfach straffällig geworden war, kein Asylrecht besitzt und dennoch nicht abgeschoben wurde. 

Bereits am 3. Dezember 2017 haben Berliner Zivilpolizisten laut Recherchen des Senders RBB den Tunesier Fathi Ben M. beim Drogenverkauf an der Warschauer Brücke festgenommen. Obwohl der 43-Jährige mehrere Tarnidentitäten benutzte, konnten die Polizisten den abgelehnten Asylbewerber offenbar identifizieren. Ungeachtet solcher Umstände befand sich M. alsbald wieder auf freiem Fuss, er kam nicht in Abschiebehaft. 

Allerdings nicht nur das: Zum Politikum wurde der Vorgang durch den Hinweis eines anonymen Informanten, dass der Tunesier als sogenannter Gefährder gelte, ihm also die Bereitschaft zu Terroranschlägen zugetraut wird. Nach den Pannen und Versäumnissen im Vorfeld des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 sah sich Berlins Polizei damit erneut dem Verdacht ausgesetzt, einen gefährlichen radikalen Moslems unterschätzt und laufengelassen zu haben.

Doch zumindest dieser Verdacht hat sich nicht erhärtet. Die Polizei konnte klarstellen, dass der Tunesier „weder in Berlin noch in einem anderen Bundesland als Gefährder eingestuft“ gewesen sei. Zudem hatten die sächsischen Behörden M. nur zu einer sogenannten Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben – ein Haftbeschluss oder ein Fahndungsruf lagen offenbar nicht vor. 

Der untergetauchte Tunesier konnte mittlerweile erneut festgenommen werden. Nach Angaben der Berliner Polizei sollen in Absprache mit den sächsischen Behörden nun alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Abschiebung von M. sicherzustellen.  

Dessen ungeachtet weist der Fall des Fathi Ben M. erstaunliche Ähnlichkeiten mit dem des Attentäters Anis Amri auf. Wie Amri soll auch sein Landsmann M. unter mehreren falschen Identitäten unterwegs gewesen und bereits durch diverse kriminelle Aktivitäten aufgefallen sein. In beiden Fällen geht es um abgelehnte Asylbewerber, bei denen Abschiebeversuche scheiterten. 

M. ist ausländerrechtlich in Sachsen gemeldet. Er soll im Jahr 2014 unter falschem Namen nach Deutschland gekommen sein und im Landkreis Bautzen einen Asylantrag gestellt haben. Drei Abschiebeversuche scheiterten im vergangenen Jahr daran, dass der Tunesier nicht greifbar war. Berichtet wird zudem, Fathi Ben M. habe in Deutschland, der Schweiz und Italien 18 Alias-Namen benutzt. 

Laut Berliner „Tagesspiegel“ laufen gegen den Mann bereits elf Ermittlungsverfahren wegen Gewalttaten, Drogendelikten und Betrug. In Sachsen sollen zudem Erkenntnisse vorliegen, wonach M. eine Kontaktperson von Anis Amri gewesen sei. Ins Bild passt, dass M. den Beamten ausgerechnet an der Warschauer Brücke ins Netz ging. Dort hatte bereits Anis Amri Drogenhandel betrieben. 

Die Opposition kritisiert den rot-rot-grünen Senat für den fehlenden Willen, Mittel wie Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam anzuwenden. Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe wies allerdings darauf hin, dass Berlins Abschiebegefängnis in Grünau noch unter dem rot-schwarzen Senat geschlossen wurde. Ein Jahr nach dem Anschlag auf den Berliner Weih­nachtsmarkt wird sich die Berliner Politik nochmals damit befassen müssen, wie eine Ausreisepflicht umgesetzt werden kann, wie mit Gefährdern wie Amri und ebenso mit ausländischen Intensivtätern wie M. umgegangen werden soll. Offensichtlich gibt es bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Berlin, aber auch in der Abstimmung zwischen den Behörden verschiedener Bundesländer, wie im Fall M. zwischen Berlin und Sachsen, noch immer Probleme. 

Zudem haben Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) viel Zeit verstreichen lassen, um ein Sicherheitskonzept zum Umgang mit Gefährdern zu entwickeln. Ende Januar haben die beiden Politiker auf einer Klausurtagung über ein Bündel von Maßnahmen beraten: Mit dabei ist eine personelle Aufstockung des polizeilichen Staatsschutzes im Bereich radikaler Islam, aber auch eine Abschiebehaft für ausländische Gefährder. 

Als effektives Mittel im Umgang mit Personen wie Anis Amri könnte sich der Plan erweisen, Ermittlungen und Strafverfolgung bei allen Arten von Straftaten, die von islamischen Gefährdern verübt werden, künftig konzentriert zu bearbeiten.