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23.02.18 / Vom Regen in die Traufe / Ein Fazit zum Ende der Gültigkeitsdauer der Koalitionsvereinbarung von 2013

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-18 vom 23. Februar 2018

Vom Regen in die Traufe
Ein Fazit zum Ende der Gültigkeitsdauer der Koalitionsvereinbarung von 2013
Johannes Sondermann

„In vier Jahren soll unser Land noch besser dastehen als heute.“ Was ist aus diesem vollmundigen Versprechen der noch amtierenden Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung 2013 geworden? Wie sähe eine Evaluierung der letzten Koalitionsvereinbarung aus, die für die neue Koalitionsvereinbarung 2018 nach der Hälfte der Legislaturperiode vereinbart ist? Und ist die aktuelle Nachfolgekoalitionsvereinbarung besser oder schlechter? 

Der Kern konservativer Identität, die Innere Sicherheit, taucht als Begriff in den 130 Seiten nur in einer Überschrift auf, und zwar bezeichnenderweise in Zusammenhang mit dem bis heute unaufgeklärten „NSU“-Komplex, aus dem in dem Papier 2013 bereits „Konsequenzen“ in Form einer Stärkung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Polizei und Justiz gezogen werden sollten. 

Es wurden „Konsequenzen“ aus der NSA-Affäre versprochen, die Bürger sollten besser vor Ausspähung geschützt werden, unter anderem durch Verhandlungen über „ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage“. Bis heute ist außer mit der Schweiz kein bilaterales Abkommen zustande gekommen. Landesverrat für „befreundete Staaten“ ist nach wie vor straffrei. Sonst setzte man auf Verschlüsselung und hoffte, EU-weit die Weiterleitung von Daten durch Telekommunikationsunternehmen zu verbieten. Zwar wird zum 25. Mai die EU-Datenschutzverordnung novelliert; doch ist die wohl kaum mehr für Unternehmen in Großbritannien anwendbar. Die versprochenen „Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität“ mündeten seit diesem Jahr in dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, bei dem unklar ist, ob es Bestand haben wird. 

Die versprochene gesetzliche Regulierung der seit Ende 2001 legalisierten Prostitution, die in Deutschland zu einem Einfallstor für illegale Einwanderung geworden ist, floss 2017 in das Prostitutionsschutzgesetz ein, das so wirklichkeitsfremd ist, dass zum ersten Mal die Polizei dessen Überwachung ablehnt. Die weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts 2016 war in der Koalitionsvereinbarung 2013 noch nicht angelegt. 

Der Abstieg Deutschlands von Platz 20 auf Platz 51 der sichersten Staaten im Jahre 2017 durch das seit dem 5. September 2015 faktische Aussetzung des Asylrechts ist bereits in der Koalitionsvereinbarung 2013 angelegt gewesen. Nicht nur die Absichtserklärung, „Jugendliche und Heranwachsende“ besser zu „integrieren“ und „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ nach dem Jugendhilferecht zu behandeln, zeigte die Stoßrichtung an. „Das sogenannte ,Resettlement‘-Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausgebaut werden. Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Flüchtlingen erleichtern.“ Schon 2013 gab es also die Praxis, die nationale und auch EU-Asylanerkennungspolitik durch eine UNHCR-Asylanerkennungspolitik zu torpedieren, wie es Merkel jetzt auch mit Libyen vereinbart hat. Da hilft es auch nicht, dass Bosnien und Herzegowina, die Republik Mazedonien und Serbien jetzt als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind. 

Weiter gab der Bund ein Bekenntnis zum Bau des neuen Berliner Hauptstadtflughafens ab. Über vier Jahre später steht immer noch kein Eröffnungstermin für die im Monat rund 30 Millionen Euro kostende Baustelle in Schönefeld fest. Ferner erhielt die alte Koalitionsvereinbarung bis 2020 zu erreichende Klimaziele, von denen im neuen nicht mehr die Rede ist. Der Begriff „Volk“ kam in der alten Koalitionsvereinbarung genau zweimal vor, als „sorbisches Volk“. 

Als Fazit kann diese unterschätzte Koalitionsvereinbarung zumindest sicherheitspolitisch als negativ erfolgreich bezeichnet werden. Mit „unserem Land“ beziehungsweise „Deutschland“ ist eben nicht mehr das deutsche Volk gemeint. Ansonsten enthält die Koalitionsvereinbarung wie immer blumige Absichtserklärungen, weil sie im Gegensatz zu einem „Koalitionsvertrag“, als der sie gerne bezeichnet wird, rechtlich unverbindlich ist. 

Im Vergleich mit ihrem Nachfolger war die Koalitionsvereinbarung von 2013 für die Deutschen das kleinere Übel, weil die neue in der Entstaatlichung Deutschlands noch weiter geht und mit konkreten Zahlen ohne Obergrenze noch mehr Menschen ins Land lockt. Die Deutschen drohen also vom Regen in die Traufe zu kommen.


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