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23.02.18 / Nur der nutzbringende Mensch zählte / Im Umgang der DDR mit Behinderten und Kranken lagen Welten zwischen Anspruch und Wirklichkeit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-18 vom 23. Februar 2018

Nur der nutzbringende Mensch zählte
Im Umgang der DDR mit Behinderten und Kranken lagen Welten zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Heidrun Budde

Eine Gesellschaft zeigt ihr wahres „Gesicht“ im Umgang mit den Schwächsten, die Hilfe brauchen und allein nicht zurechtkommen. Der SED-Staat nahm für sich in Anspruch, dass der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen würde (Artikel 2 der Verfassung). Beim Studium der einstmals geheimgehaltenen Akten bekommt dieser Satz einen ganz eigenen Sinn. 

1969 war Rosi S. zutiefst verzweifelt. Sie hatte den Kampf um ihren Sohn Rudi gegenüber den DDR-Behörden verloren. Die Frau kam 1948 mit dem damals sechsjährigen Jungen aus Österreich nach Dresden. Dort heiratete sie einen Deutschen. Alle Familienangehörigen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, nur Rudi hatte weiterhin die österreichische, was aber viele Jahre niemanden interessierte. Er wuchs als „waschechter Sachse“ zusammen mit seinen Halbgeschwistern auf. Allerdings bereitete er den Eltern immer wieder Sorgen, denn er war laut Akten „geistig unterentwickelt“ und würde sich „manchmal wie ein Kind benehmen“. Rudi besuchte die Hilfsschule (heute Förderschule) und die Eltern versuchten alles, um dem Jungen zu helfen. Sie baten darum, dass der Sohn die DDR-Staatsbürgerschaft bekam, worauf die Behörden gar nicht reagierten. Die Eltern konnten nicht verhindern, dass Rudi im Alter von 19 Jahren wegen „Entblößens vor Kindern“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Ein Hinweis auf das Angebot einer professionellen Therapie war in den Akten nicht zu finden.

Der geistig behinderte Mann wurde für die DDR-Behörden zu einem Problemfall und da erinnerten sie sich zweckmäßig daran, dass Rudi ja gar kein DDR-Bürger war. Nach wiederholten Aufenthalten im Strafvollzug, zuletzt in Bautzen, wurde dem Mann am 9. Januar 1969 mündlich mitgeteilt, dass er nach Österreich, in ein ihm völlig fremdes Land, ausgewiesen würde und er nicht mehr zu seiner Familie nach Hause dürfte. Ferner wurde eine Einreisesperre in die DDR bis zum 31. Dezember 1980 verfügt. Anwaltlichen Beistand bekam der geistig behinderte Mann nicht. Wahrscheinlich konnte er gar nicht begreifen, was ihm da mitgeteilt wurde. Am 30. September 1969 verfügte der Innenminister die Abschiebung direkt aus dem Strafvollzug nach Österreich. Die Familie konnte sich nicht einmal von ihm verabschieden. 

Die Mutter schrieb daraufhin an die Verwaltung Strafvollzug: „Nun haben Sie uns doch getrennt. Eine Familie, die in Freud und Leid zusammenstand. Ich kann es immer noch nicht fassen, daß Ihr Urteil so hart ausgefallen ist, das meinen Sohn in das ,Nichts‘ stellt … Konnten Sie einer Mutter nicht helfen? Es ist zu hart für mich … Grausam für eine Mutter gibt es wirklich keinen anderen Weg mehr. Er ist doch trotz allem ein Mensch“ (Akte „Besondere Vorkommnisse mit Ausländern“, BArch, DO 1/9.0/52081).

Rudi S. war für die DDR-Behörden nicht in erster Linie ein hilfsbedürftiger Mensch, sondern ein „Problemfall“, der Ärger und Kosten verursachte. Die Trennung von den Eltern und den Geschwistern wurde rabiat durchgezogen, ohne Mitgefühl und ohne Rechtsschutz. Im Zentrum der Entscheidung stand allein der „staatliche Nutzen“.

In der DDR waren nur wenige eingeweiht, was sich hinter den dicken Mauern der geschlossenen Psychiatrien abspielte. Das war ein Tabubereich, über den nicht gesprochen wurde. Ein ehemaliger Patient der Psychiatrie Teupitz hielt in einer umfangreichen Eingabe die damaligen Zustände in den 70er Jahren fest. Dieses Dokument wurde in der Stasiunterlagenbehörde aufgefunden und der Wahrheitsgehalt der Schilderungen wurde durch die Staatssicherheit selbst bestätigt. In einem Vermerk vom 8. Februar 1982 der Hauptabteilung XX/1 ist zu lesen: „In der bisherigen Bearbeitung, insbesondere durch die Befragung verschiedener Personen (Patienten und ehemalige Patienten) verdichtete sich der objektive Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen in der Eingabe.“ Hier ein Auszug: 

 „Ich führe jetzt noch ein Beispiel an, das mir nach 9 Jahren noch so in Erinnerung ist, dass mir heute noch das Grausen überfällt. Dieser Einzelfall unter vielen Fällen hier (… geschwärzt), war etwa 16 Jahre alt, stammte, soweit mir bekannt wurde, aus (… geschwärzt). Er war Sohn einer Geschäftsführerin eines Friseurladens. Er hatte den Spitznamen ,Schweinchen‘. Er war etwas mollig und sein Fehler bestand darin, dass er unbequem und lästig war, indem er einen häufigen Drang zum Wasserlassen, zur Toilette hatte. Da er nun fast ununterbrochen am Bett mit Lederriemen befestigt war und er des öfteren nur die Füße o. einen Fuß angeschnallt waren, stand er häufig auf und verlangte, zur Toilette geführt zu werden. In der Regel geschah dann folgendes: Man lässt ihn von den Pflegern oder den Patienten aus immer wieder zusammenschlagen oder hat ihn umgeschlagen wie ein ,Stehaufmännchen‘ bis er körperlich so erschöpft war, das er nicht mehr konnte, da seine psychischen Kräfte nicht mehr ausgereicht haben, um eben diese ,Steh­aufprozedur‘ durchzuführen … Da dieser (… geschwärzt – gemeint ist der 16-Jährige) auf der Station G 1 den Pflegern unangenehm wurde, weil sie sich um ihn viel kümmern mussten, wurde er auf die G 2 verlegt. Nach 5 oder 4 Tagen erfolgte die Rückverlegung auf Station G 1 in einem schwer zu schildernden Zustand: Der gesamte Oberkörper und sein Gesäß waren von Schlägen – mit hartem Gegenstand durchgeführt – derartig aufgeplatzt, geschwollen, dass man ihn auf den Bauch legte – anders konnte er nicht liegen. Man sprühte ihn mit flüssigem Pflaster ein, ganze Körperpartien – immer und immer wieder. Er wurde gebadet. Man versuchte ihn auf G 1 wieder her­zustellen. Ähnliche Fälle sind analog auch auf G 1 gelaufen, nur zur damaligen Zeit hatte ich nicht diesen Einblick in die hinteren beiden Säle, da ich im vorderen Saal lag. Patienten werden je nach Laune des Pflegepersonals und der dafür angehaltenen Patienten derart geschlagen, was man fast nicht beschreiben kann. Das ist unmenschlich in höchster Potenz. So auch der Bestrafungsmodus – Unterbringung in der Zelle über Wochen hindurch – differenzierte Patienten benannten das vor dem Chefarzt als ,Isolationsfolter‘ – mit spezieller Kost, der Schleimkost. Patienten bekommen dann 3x täglich in Wasser geschleimte Haferflocken, die ich selber in der Kochküche der NKT gekocht habe. Wochenlang bekommen diese Patienten dann nur in Wasser geschleimte Haferflocken – ohne Fett, ohne Zucker und sonst was, dazu keine weitere Flüssigkeit. Das ist Folter. Das ist absolute Folter. So etwas darf es in einer medizinischen Einrichtung nicht geben. Noch gibt es so etwas auf Station G 2 der Nervenklinik Teupitz!!! … Es waren die Bestrafungen in Form von tagelangem Essensentzug wegen Nichtigkeiten, weil die Patienten als Angeschnallte einkoteten. Das Saubermachen erfolgte als Bad im eiskalten Wasser oder diese Patienten wurden mit der dreckigen Bettwäsche ins Bad geworfen oder man bearbeitete diese Patienten durch die Pfleger mit Schrubbern – in Form von Hieben und Schlägen. Es ist schwierig, alle diese Vorgänge zu beschreiben …“ (BStU Akte MfS HA XX Nr. 1572, Teil 2).

Wenn sie den 16-jährigen geistig behinderten Jungen, den sie zynisch das „Schweinchen“ nannten, irgendwann totgeschlagen haben, stand ganz sicher eine natürliche Todesursache auf dem Totenschein und heute kann niemand mehr das Gegenteil belegen. 

Der Chefarzt der Klinik, den die Patienten „Iwan den Schrecklichen“ nannten, war nach DDR-Recht ein Straftäter, aber er wurde nie zur Verantwortung gezogen, sondern man belohnte sein Tun mit dem Titel „Verdienter Arzt des Volkes“ und versorgte ihn mit einer Urlaubsreise ins westliche Ausland. 

Der Satz im Artikel 2 der DDR-Verfassung hätte richtig lauten müssen, dass der nutzbringende Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen würde. Für die schwachen, hilfsbedürftigen Bürger fehlte jedes Mitgefühl. Die Verantwortung für diesen menschenverachtenden Umgang mit Behinderten und Kranken trägt der SED-Staat, aber die Verantwortung für das Verharmlosen, Relativieren und Ignorieren, die tragen wir heute gesamtdeutsch.