Der Stadtteil Amalienau [Kutusow] in Königsberg sticht durch seine Schönheit hervor. Schon vor dem Krieg galt er als der prestigeträchtigste in der Stadt. Der Stadtteil entstand dank einer Architektengruppe, die den Plan hatte, eine „Gartenstadt“ entstehen zu lassen. Er sah niedrige Gebäude mit einer Fülle von Bäumen, seltenen und blühenden Sträuchern, Seen und Bächen vor. Viele der bekannten Villen von Amalienau wurden nach den Plänen des Architekten Fritz Heitmann gebaut. Jede von ihnen hatte ein individuelles Aussehen mit Dekorationen. Viele sind bis heute fast in ihrer ursprünglichen Gestalt erhalten.
Eine dieser Villen hat vor Kurzem den Besitzer gewechselt. Vor einiger Zeit hatte die Agentur für Grundbesitz des Königsberger Gebiets zwei dieser Kleinode zur Versteigerung ausgeschrieben. Der Ausgangspreis betrug umgerechnet rund eine Million Euro. Die Immobilie gilt als Objekt des Kulturerbes von regionaler Bedeutung. Die Villa wurde im Jahre 1905 erbaut. Zu dem Versteigerungsobjekt gehörten zwei Gebäude mit 490 und 230 Quadratmetern Wohnfläche ebenso wie ein Grundstück von 1721 Quadratmetern Größe. Die Firma „A-Entwick-lung“ hat bei der Auktion den
Zuschlag erhalten, da sie gut 4000 Euro über dem angesetzten Preis geboten hatte. Anträge zur Teilnahme an der Auktion hatten fünf Unternehmen eingereicht. Der Gründer der Firma „A-Entwicklung“ ist der Gründer der Holding „Avtotor“, Wladimir Schtscherbakow.
Die Villa namens Makowskij blickt auf eine reiche Geschichte zurück. Ihr ursprünglicher Eigentümer war ein Unternehmer, der im ersten Stock wohnte. In der unteren Etage befand sich das Büro einer Firma, die Alkohol herstellte. Nach dem Krieg diente sie als Gästehaus der Gebietsverwaltung. Im Jahr 2000 mietete der Autokonzern „Avtotor“ die Villa.
Danach befand sich für eine Weile das ehrenamtliche griechische Konsulat in dem Gebäude, dann wurde es Gästehaus von Avtotor. Honorarkonsul Griechenlands war übrigens Schtscherbakow, der Vorstandsvorsitzende von Avtotor. Nun ist der ehemalige Mieter Eigentümer geworden. Als solcher wird er die Schutzbestimmungen für das erworbene Objekt des kulturellen Erbes von regionaler Bedeutung erfüllen müssen.