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09.03.18 / Wirrer Kunstkrimi / Der Fall Gurlitt und seine Folgen – Ausstellungen fragen danach, ob der »Schwabinger Kunstfund« NS-Raubkunst ist oder nicht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-18 vom 09. März 2018

Wirrer Kunstkrimi
Der Fall Gurlitt und seine Folgen – Ausstellungen fragen danach, ob der »Schwabinger Kunstfund« NS-Raubkunst ist oder nicht
Veit-Mario Thiede

Kaum ein Kunstfund hat für so viel Furore gesorgt wie die 2012 entdeckte Sammlung von Cornelius Gurlitt. Der Sohn eines Kunsthändlers in der NS-Zeit hielt jahrzehntelang bedeutende Gemälde in seiner Münchener Wohnung verborgen. In „Be­standsaufnahme Gurlitt“ haben sich zwei Ausstellungen in Bonn und Bern der oft strittigen Herkunftsfrage der Werke gewidmet.

Das Geheimnis, warum Cornelius Gurlitt seine Sammlung ausgerechnet der Stiftung Kunstmuseum Bern vermachte, nahm er 2014 mit ins Grab. Die Berner griffen zu und trafen mit der Bundesrepublik Deutschland so­wie dem Freistaat Bayern Vereinbarungen über den Umgang mit dem Erbe. Zu ihnen gehören Ausstellungen im Kunstmuseum Bern und der Bundeskunsthalle Bonn.

Die Sammlung Gurlitt, die Cornelius von seinem Vater Hilde­brand erbte, gilt als heikel, denn sie steht unter dem Verdacht, mit NS-Raubkunst durchsetzt zu sein. In die Schlagzeilen geriet sie als unermesslich wertvoller „Nazischatz“, den die nach Hinweisen auf Steuerhinterziehung suchende bayerische Staatsanwaltschaft in Gurlitts Schwabinger Wohnung entdeckte. Die unrechtmäßige Be­schlagnahme musste die Staatsanwaltschaft aufheben. Aber Gurlitt fühlte sich veranlasst, mit dem Bund und Bayern Vereinbarungen über den Umgang mit seinem Eigentum zu treffen. Er willigte ein, dass die Provenienz, also die Herkunft der Werke untersucht und möglicherweise nachgewiesene NS-Raubkunst den rechtmäßigen Besitzern oder Rechtsnachfolgern restituiert wird. Diese Vereinbarungen erneuerte das Kunstmuseum Bern mit dem Bund und Bayern.

Was ist „NS-Raubkunst“? Der „Washingtoner Erklärung“ von 1998 zufolge handelt es sich um im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten „NS-verfolgungsbedingt entzogene Werke“. Die bundesdeutsche Gesetzgebung forderte von den Betroffenen oder deren Erben, dass sie selbst die Initiative ergreifen muss­ten, um geraubtes Eigentum zurückerstattet zu bekommen. Annahmeschluss der Anträge war der 31. Dezember 1969. Aber seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur „Washingtoner Erklärung“ steht die Restitution der NS-Raubkunst wieder auf der Tagesordnung. Nun müssen die deutschen Museen in öffentlicher Trägerschaft selbst aktiv werden und ihre Bestände auf entsprechende Werke prüfen. In Fällen von Raubkunst sollen sie mit den rechtmäßigen Besitzern eine für beide Seiten faire und gerechte Lösung anstreben. Cornelius Gurlitt war der erste Privatsammler, der sich diesen Regelungen anschloss.

Zunächst untersuchte die Ar­beitsgruppe „Schwabinger Kunstfund“ die Werke, abgelöst von der beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste angesiedelten Projektgruppe „Provenienzrecherche Gurlitt“. Die Forscher wiesen in dem 1566 Positionen umfassenden Kunstbesitz bislang sechs Fälle von Raubkunst nach. Zwei davon zeigt die Bundeskunsthalle: Thomas Coutures Gemälde „Porträt einer jungen Frau“ (1850–1855) gehörte dem Politiker 

Georges Mandel, den die französische Miliz wohl im Auftrag der deutschen Besatzer 1944 ermordete. Adolph von Menzels Bleistiftzeichnung „Inneres einer gotischen Kirche“ (1875) erwarb Gurlitt 1938 von Elsa Helene Cohen, die als Jüdin Geld für ihre Ausreise aus Deutschland brauchte.

In Bonn sind 250 weitere Kunstwerke zu sehen. Unter vielen steht: „Provenienz in Abklärung“, meistens auch „aktuell kein Raubkunstverdacht“. Sie bieten einen Querschnitt durch den von Hildebrand Gurlitt zusammengetragenen Kunstbesitz. Neben den Nachlässen seines Großvaters und seiner Schwester, die künstlerisch tätig waren, handelt es sich um das Sortiment eines Händlers. Es reicht von christlicher Kunst wie dem Gemälde „Das Christuskind mit dem Johannesknaben“ aus der Werkstatt Lucas Cranachs des Jüngeren, Mythologischem wie Albrecht Dürers Kupferstich „Herkules am Scheideweg“ (um 1498) über Stillleben, Marinestücke, japanische Farbholzschnitte und französischen Im­pressionismus bis hin zu Blättern Ernst Barlachs und Max Beck­manns.

Überdies steht der berufliche Werdegang des 1895 in Dresden geborenen Hildebrand Gurlitt im Blickpunkt. Er hegte eine Vorliebe für den Expressionismus. Als Museumsdirektor in Zwickau förderte er moderne Künstler, was ihn 1930 die Anstellung kostete. Auch als Leiter des Hamburger Kunstvereins scheiterte er mit seinem avantgardistischen Ausstellungsprogramm und trat 1933 zurück. Zwei Jahre später gründete er einen Kunsthandel. Da er eine jüdische Großmutter hatte, überschrieb er das Geschäft sicherheitshalber seiner Frau.

Gurlitt bot sich 1938 dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda als Verwerter der in den deutschen Mu­seen beschlagnahmten „Entarteten Kunst“ an. Seit 1941 war er als Kunsthändler im besetzten Frankreich tätig und stieg zum wichtigsten Einkäufer für das von Hitler in Linz geplante „Führermuseum“ auf. Ab 1948 leitete er den Düsseldorfer Kunstverein. Hildebrand Gurlitt starb 1956 an den Folgen eines Verkehrsunfalls.

Das Projekt „Provenienzrecherche Gurlitt“ endet am 31. Dezember. Doch für Hunderte „verdächtiger“ Werke sind bereits Forschungsaufträge vergeben. Erst Ende des Jahres 2020 steht endgültig fest, was Bern bekommt und was der Bund als NS-Raubkunst mit dem Versprechen der Rückerstattung an Anspruchsberechtigte behält. Sicheres Berner Erbe sind die Nachlässe von Heinrich Louis und Cornelia Gurlitt sowie die „Entartete Kunst“. Die Beschlagnahmung, der Verkauf und Besitz „Entarteter Kunst“ gilt nämlich bis heute formaljuristisch als „sauber“, weil der Staat Eigentümer der Kunstwerke war und diese daher auch verkaufen konnte.

Die überwiegend aus Arbeiten auf Papier bestehende Sammlung „Entarteter Kunst“ ist der qualitätvollste Teil des Erbes. Das Kunstmuseum Bern stellte bis 4. März 150 dieser Werke aus. Etwa Ernst Ludwig Kirchners Holzschnitt „Akt mit schwarzem Hut“ (1912), den das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda aus der Württembergischen Staatsgalerie Stuttgart beschlagnahmte. Franz Marcs Aquarell „Pferde in Landschaft“ (1911) waren in Halle an der Saale beheimatet. Die von George Grosz aquarellierten „Berliner Typen“ (o.J.) wurden aus dem Stadtmuseum Ulm „entfernt“. Bislang un­bekannt ist, wie das von Otto Dix gemalte „Selbstporträt, rauchend“ (o.J.) in den Besitz Gurlitts gelangte. Die Provenienz ist in Abklärung, aktuell besteht kein Raubkunstverdacht.

Die Ausstellung „Bestandsaufnahme Gurlitt. Der NS-Kunstraub und die Folgen“ ist nur noch bis zum 11. März in der Bundes­kunst­halle Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 4, zu sehen. Geöffnet: Dienstag, Mittwoch 10 bis 21 Uhr, Donnerstag bis Sonntag 10 bis 19 Uhr, Eintritt: 6 Euro, Telefon (0228) 9171243, Internet: www.bundeskunsthalle.de. Der Katalog aus dem Hirmer Verlag kostet 29,90 Euro.