29.03.2024

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23.03.18 / Lippenbekenntnis

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-18 vom 23. März 2018

Lippenbekenntnis
Thomas W. Wyrwoll

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, tritt dafür ein, dass die russische Delegation wieder an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates teilnimmt. Die vom Westen dominierte Versammlung hatte der russischen Delegation das Stimmrecht entzogen und russische Abgeordnete aus ihren Führungsgremien ausgeschlossen, nachdem sich die Krim Russland angeschlossen hatte. Der nachfolgende Boykott der Sitzungen durch die russischen Abgeordneten führte zu keinem Umdenken, wohl aber die Zurück­behaltung der russischen Mitgliedsbeiträge.

Wie sehr sich Jaglands Erklärung als bloßes Lippenbekenntnis darstellt, erschloss sich bereits einen Tag später, als die Parlamentarische Versammlung Russland in einer Deklaration vorwarf, gegen Artikel 49 der Genfer Konvention zu verstoßen, der „Massenumsiedlungen und -Deportationen von Personen aus besetzten Gebieten“ verbietet. Dies wäre durch die juristische Verfolgung von Ukrainern und Krimtataren auf der Krim der Fall. Tatsächlich gab es seit dem Anschluss weder irgendeine Umsiedlung noch eine Deportation von Ukrainern oder Krimtataren – und das nicht einmal in Einzelfällen: Russland hat lediglich Strafverfahren gegen eine Handvoll Mitglieder der durch Terrorakte aufgefallenen Organisation „Medschlis“ eröffnet, wobei drei (!) im Ausland weilenden Anführern ein fünfjähriges Einreiseverbot erteilt, einer zu acht Jahren Haft verurteilt und ein weiterer für eine kurzzeitige Untersuchung in die Psychiatrie eingewiesen wurde.

Abgesehen vom völkerrechtlich offensichtlichen Faktum, dass es sich bei der Krim nicht um ein besetztes Gebiet handelt, entspricht das Verhalten Moskaus weder den Vorwürfen der Straßburger Rechtsakrobaten noch im Mindesten irgendeinem Tatbestand der Genfer Konvention.