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23.03.18 / Waldis Mietwohnung / Kurzasyl für Hunde – Wenn Frauchen und Herrchen sich vergnügen wollen, geht das Haustier in die Mietbox

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-18 vom 23. März 2018

Waldis Mietwohnung
Kurzasyl für Hunde – Wenn Frauchen und Herrchen sich vergnügen wollen, geht das Haustier in die Mietbox
Stephanie Sieckmann

Artgerechte Unterbringung oder Tierquälerei? Diese Frage stellt sich bei den temporären Hunde­zwingern, die Hundebesitzer neuerdings nutzen können, wenn sie ihren Kläffer mal für kurze Zeit loswerden wollen.

Hunde im Auto Hitze oder Kälte auszusetzen, ist verboten. Sie einfach vor einem Gebäude anzubinden, birgt die Gefahr von Diebstahl. Doch wohin mit dem Vierbeiner, wenn der Mensch mal so richtig gemütlich einkaufen oder essen gehen will? In New York gibt es bereits an zahlreichen Stellen Parkhäuser für Hunde. Jetzt soll das Modell auch in München getestet werden. Ist das die Lösung, auf die Hundefreunde so lange gewartet haben?

Immer wieder sorgen Gerichts­urteile für Aufsehen, die Hundehalter bestrafen, weil sie ihren Hund unangemessen lange oder unter tierschutzwidrigen Bedingungen im Auto eingesperrt ha­ben. Längst müsste klar sein, dass der Pkw kein reguläres Hundeparkhaus ist. Viele Hundehalter sehen die Unterbringung des Hundes im Auto jedoch nur während brüllend heißer Temperaturen im Hochsommer als problematisch an. Gerichte sehen das immer häufiger anders. So kommt es zu Urteilssprüchen, die Hundebesitzer manchmal überraschen. Der eine oder andere verdonnerte Hundefreund ist sich keiner Schuld bewusst und sieht sich als Opfer der Justiz. 

Unstrittig ist, dass Hunde während der großen Sommerhitze in einem Pkw nicht eingesperrt werden dürfen. Die Temperaturen, die in der – egal wie modern ausgestatteten – Blechkiste entstehen, sind zu hoch. Auch wenn das Seitenfenster fünf Zentimeter weit geöffnet ist. Doch es gibt noch weitere Aspekte, die ein Richter für notwendig erachtet, wenn ein Hund vorübergehend im Auto warten muss. Das musste unter anderem eine Hundebesitzerin in Bayern erfahren, die 2016 ihren Rottweiler-Doggenmischling im Auto geparkt hatte.

Das Amtsgericht München hat eine 29-jährige Frau we­gen einer Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraf 18, Absatz 1, Tierschutzgesetz zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt, da sie ohne vernünftigen Grund fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt hatte. Der dem Ur­teil zugrundeliegende Vorfall er­eignete sich Mitte September, zu einer Zeit, wenn die Temperaturen längst nicht mehr die Höchstwerte erzielen. An dem fraglichen Tag, sollen um die Mittagszeit angenehme 25 Grad Celsius im Schatten gemessen worden sein. Der Hund, um den es ging, befand sich im Auto der Hundehalterin. Der zum Pkw gerufene Polizist vermerkte, das Seitenfenster sei etwa fünf Zentimeter geöffnet gewesen, Zugang zu Wasser hätte der stark he­chelnde Hund nicht gehabt. Eine Flasche Wasser habe jedoch im Auto gelegen.

Urteile wie das des Amtsgerichts München belegen, dass Hundehalter oft hilflos sind, wenn es um die Unterbringung ihres Lieblings geht. Sie entscheiden sich deshalb gerne für die praktische Lösung Pkw. Die Situationen, die dazu führen, dass Fiffi auf den Autositzen zurückbleibt, sind vielfältig: Der Besuch im Restaurant, der Shopping-Nachmittag mit der Freundin, die überraschende Begegnung mit der Schulfreundin auf dem Weg zur Reinigung oder auch die Überstunden bei der Arbeit. 

Den Hund vor einem Restaurant oder Supermarkt anzubinden, kommt für die meisten Hundebesitzer nicht in Frage. Wer keine Angst vor Diebstahl seines sündhaft teuren Rassehundes hat, sorgt sich vor zu­dringlichen Kinderhänden, Hundehassern, die giftige Häppchen füttern oder gestörten Artgenossen seines Haustiers, die geifernd über den wohlerzogenen und an­ständig ge­parkten Hund herfallen könnten. 

Wer diese Sorgen kennt und teilt, wird sich in Zukunft vielleicht für die alternative Unterbringung des Lieblings in einem der sogenannten Dog-Parker in­teressieren. Die „Hundeparkhäuser“, die in New York bereits im Einsatz sind, sollen nun auch in der bayerischen Hauptstadt getestet werden. In Form und Größe einer Hundehütte entsprechend, kann jeder Fiffi in seiner eigenen Box geparkt werden. Hinter der durchsichtigen Plexiglasscheibe gut sichtbar, wird Waldi mit einer Kamera überwacht, deren Fotos auf dem Handy der Besitzer abgerufen werden können. Eine Klimaanlage soll dafür sorgen, dass die Temperatur im Inneren der Hütte optimal ist, UV-Licht soll sicherstellen, dass Krankheitskeime keine Chance haben. Außerdem soll die tägliche Reinigung durch eine Fachkraft die Dog-Parker in einem angenehmen Zu­stand halten. 

So viel Technik und Service haben ihren Preis. Wer bereit ist, für eine Minute Hunde-Parkplatz 20 Cent auszugeben, kommt bei einem Restaurantbesuch von 90 Minuten auf stolze 18 Euro für den Dog-Parker. Wer sich über die horrend hohen Parkgebühren für den Pkw beschwert, wird sich kaum für den Dog-Parker entscheiden. Oder doch? Für Haustiere geben die Deutschen Jahr für Jahr Unsummen aus. Berücksichtigt man, dass in Deutschland 

8,6 Millionen Hunde gehalten werden und laut statistischem Bundesamt 4,7 Millionen Euro für Haustierbedarf ausgegeben werden, stehen die Chancen für den Dog-Parker gut, dass er sich trotz ansehnlicher Preise hoher Bu­chungsquoten erfreuen kann.

Bedient wird die Hütte mit einer Chipkarte. Um die zu erhalten, muss sich der Hundehalter bei der Firma registrieren lassen. Zusätzlich gibt es eine App, mit der via Smartphone nachgeschaut werden kann, wo eine Dog Parker-Box frei ist, und die es ermöglicht, kurz vor dem Erreichen des Restaurants oder Einkaufszentrums die Box zu reservieren. 

Bleibt allerdings die Frage, ob es sich bei dem Dog-Parker in Wirklichkeit um eine Form von Tierquälerei handelt. Da der Zeit­raum, für den die Box gemietet werden kann – die maximale Parkzeit beträgt 90 Minuten –, überschaubar ist und die klimatischen Bedingungen dank der Technik regulierbar sind, werden einige der kritischen Faktoren ausgeschaltet, die bei der Unterbringung im Pkw zur Diskussion stehen. Die Hunde werden jedoch in einer ihnen fremden Umgebung eingesperrt, was vielen Hundebesitzern als Zumutung erscheint. Bei der Unterbringung im Fahrzeug kann Rex sich während der Wartezeit immerhin auf Papas Lieblingsjacke mit dem Duft von Herrchen trösten. 

Der Dog-Parker ist ein weiterer Versuch, das teure Haustier in einen Lebenswandel zu integrieren, der auf nichts verzichten will. Der Mensch macht es sich – mal wieder – sehr einfach, auf Kosten der Tiere.