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30.03.18 / »Wir wollen keinen loswerden« / Mehr Abschiebungen? In der Praxis bleibt von der steilen Rhetorik nicht viel übrig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-18 vom 30. März 2018

»Wir wollen keinen loswerden«
Mehr Abschiebungen? In der Praxis bleibt von der steilen Rhetorik nicht viel übrig
Norman Hanert

Politiker signalisieren immer häufiger, auf Integrationsprobleme von Ausländern notfalls auch mit einer härteren Gangart reagieren zu wollen. In der Realität entpuppt sich so manche markige Ankündigung allerdings als Luftnummer.

Erst wenige Wochen ist es her, dass die Stadt Cottbus gegen einen mehrmals auffällig gewordenen jugendlichen Syrer und dessen Vater eine sogenannte „negative Wohnsitzauflage“ verhängte. Der Schritt war erstmalig und sollte für die Stadt und den Landkreis Spree-Neiße gelten. 

Der ungewöhnlichen Sanktion war ein Vorfall vorausgegangen, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Zusammen mit zwei anderen syrischen Jugendlichen soll der 15-jährige Syrer am 12. Januar im Cottbuser Blechen-Carré, einem innerstädtischen Einkaufszentrum, ein Ehepaar mit einem Messer bedroht haben. 

Aufsehen erregte der Fall vor allem durch Berichte, wonach der arabische Jugendliche von der 43-jährigen deutschen Frau gefordert hatte, ihm gegenüber Respekt zu bezeugen und den Vortritt am Eingang zu überlassen. Laut dem Sender RBB führte bereits im Dezember vergangenen Jahres die Ausländerbehörde eine sogenannte Gefährderansprache durch, um den Jugendlichen und seinen Vater auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen. 

Inzwischen wurde bekannt, dass die  negative Wohnsitzauflage zwar zugestellt wurde, sie aber nicht vollzogen werde, solange „sich bei den betreffenden Personen Integrationswille“ zeige. Wie der Leiter der Ausländerbehörde, Carsten Konzack, bei einer Pressekonferenz erklärte, sollen sich der Jugendliche und sein Vater zuletzt vorbildlich verhalten haben: „Nachdem wir die Anhörung zugestellt hatten, gab es eine Verhaltensänderung. Der Junge geht wieder zur Schule und der Vater macht einen Integrationskurs.“ Konzack beteuerte: „Wir wollen keinen loswerden.“ 

Es bleibt abzuwarten, welche langfristige Wirkung von diesem Signal ausgeht. Zuletzt hatte sich die Sicherheitslage in Cottbus wieder etwas beruhigt. Polizei und Ordnungsamt zeigen inzwischen deutlich mehr Präsenz in der Stadt. Erfahrungen sprechen dafür, dass auch die angedrohte Wohnsitzauflage einen Anteil am zu beobachtenden Rückgang von Gewalt hatte. 

Bereits im Fall des jugendlichen Intensivtäters, der vor gut 20 Jahren unter dem Pseudonym „Mehmet“ bekannt wurde, beobachteten bayerische Polizisten und Ermittler ein Phänomen, das sie danach als „Mehmet-Effekt“ bezeichneten: Die Nachricht, dass der Serientäter von München zurück in sein Herkunftsland Türkei abgeschoben wird, wirkte sich damals zumindest zeitweise stark disziplinierend auf die einschlägige kriminelle Szene aus. Die Ausweisung „Mehmets“ zog einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich. Über einen Gerichtsbeschluss erhielt der Türke vier Jahre nach seiner Ausweisung das Recht, wieder nach Deutschland zurückzukehren. 

In Berlin wurde nun ein Fall öffentlich, in dem es womöglich bereits zwölf Monate nach der Ausweisung zu  einer dauerhaften          Rückkehr kommen könnte. Dabei geht es um einen Libanesen, der  2003 einen Berliner Polizeibeamten erschossen hat. Ein Gericht hatte den Angehörigen einer arabischen Großfamilie im Jahr 2004 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt, von der laut Gesetzeslage mindestens          15 Jahre verbüßt werden müssen. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft ist diese Mindeststrafe im April erfüllt. 

Absicht der Berliner Behörden solle es gewesen sein, den Mann nach seiner Haftentlassung direkt in den Libanon abzuschieben. Vorangegangen waren schwierige Verhandlungen des Bundesinnenministeriums mit dem Libanon über die Rückführung libanesischer Staatsbürger. Im Fall des Polizistenmörders ist den Behörden nun offenbar ein Formfehler unterlaufen. Laut Berliner „Tagesspiegel“ hat das Verwaltungsgericht die Abschiebung verhindert. Wie weiter berichtet wird, sei ursprünglich für den 21. April eine Abschiebung direkt aus der Strafhaft geplant gewesen. Allerdings soll bei diesem Vorgehen eine Anhörung des Libanesen nicht möglich gewesen sein. Diese ist jedoch gemäß der Strafprozessordnung vorgesehen, wenn ein Häftling nach 15 Jahren zur Bewährung entlassen werden soll. Im Falle einer Wiedereinreise hätten dem Mann sonst Schwierigkeiten gedroht. 

Tatsächlich aber scheint eine Rück­kehr des Libanesen in die Bundesrepublik bereits geplant zu sein. Wie im Zuge der Berichterstattung bekannt wurde, sollte dem 48-Jährigen ursprünglich eine Sperrfrist von sechs Jahren auferlegt werden, nach deren Ablauf er wieder nach Deutschland kommen darf. Der Verurteilte hat in Deutschland insgesamt sechs Kinder, vier von ihnen sind minderjährig. Die Ehefrau des Verurteilten hat einen deutschen Pass. Wie weiter berichtet wird, soll das Angebot gemacht worden sein, die Sperrfrist zur Wiedereinreise auf ein Jahr zu verkürzen, falls der Libanese auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht verzichtet.