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30.03.18 / Tod eines Säuglings / Migranten, die behaupten Ärzte zu sein, dürfen zu schnell und kaum geprüft praktizieren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-18 vom 30. März 2018

Tod eines Säuglings
Migranten, die behaupten Ärzte zu sein, dürfen zu schnell und kaum geprüft praktizieren
Dirk Pelster

Gerne wird von Politikern und Lobbyorganisationen das Lied vom angeblichen Fachkräftemangel angestimmt. In der zweiten Strophe des Klageliedes wird dann meist mehr Zuwanderung gefordert. Die im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise eingereisten Asylsucher sollen ebenfalls schnellstmöglich in Lohn und Brot stehen. Welche fatalen Folgen eine überhastete berufliche Integration von Ärzten aus Drittwelt-Staaten haben kann, zeigt sich allerdings gerade. Erste Todesopfer machen deutlich, dass die Überprüfung der medizinischen Vorkenntnisse von Asylsuchern aus dieser Berufsgruppe offenbar genauso unkontrolliert verläuft, wie zuvor schon ihre Einreise.

Die Mär vom Ärztemangel ist noch vergleichsweise jung. Von den  80-er Jahren des letzten Jahrhunderts bis zum Beginn des vergangenen Jahrzehnts sprach man in Deutschland allgemein von einer Ärzteschwemme. Abiturienten, die seinerzeit ein Medizinstudium anstrebten, wurden von ihren Mitschülern nur mitleidig belächelt, denn damals schien klar, dass nach der Approbation zwangsläufig das Arbeitsamt als nächste Station auf dem Weg in eine berufliche Sackgasse folgen würde. Obwohl sich die Zahl der hierzulande tätigen Ärzte seitdem um über 30000 Mediziner erhöht hat, spricht man in Politik und Medien dennoch von einem Mangel. Tatsächlich besteht jedoch kein allgemeines Defizit an geeignetem Personal, vielmehr erweist es sich angesichts der schlechter gewordenen Rahmenbedingungen und Verdienstmöglichkeiten vor allem als Herausforderung, junge Ärzte für eine Tätigkeit im ländlichen Raum zu gewinnen. Hinzu kommt, dass jedes Jahr rund 3000 deutsche Ärzte ins Ausland abwandern, da sie dort häufig attraktivere Arbeitsverhältnisse vorfinden. Die ständige Betonung eines vermeintlichen Ärztemangels in einem Land, das – nach den USA – jedes Jahr weltweit die meisten Mediziner ausbildet, dient daher primär der Kaschierung hausgemachter Probleme, aber eben auch als Argument für eine weitere Zuwanderung.

In Deutschland haben derzeit rund elf Prozent der berufstätigen Ärzte eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die meisten stammen aus anderen EU-Staaten. Viele von ihnen sind erst in den letzten Jahren aufgrund der Wirtschaftskrise in den südeuropäischen Ländern oder aufgrund der beruflichen Perspektivlosigkeit in ihren Herkunftsländern auf den deutschen Arbeitsmarkt geströmt. 

Während diese Mediziner zumindest über eine annähernd gleichwertige Qualifikation wie heimische Ärzte verfügen, werden seit Ausbruch der Asylkrise 2015 zunehmend auch Personen für den Heilberuf zugelassen, die behaupten, aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen zu haben. Da in Politik und Medien bereits zu Beginn des Massenansturms auf die deutschen Grenzen fälschlich behauptet wurde, hier würden überwiegend hochqualifizierte Personen einwandern, von denen Deutschland erheblich profitieren könnte, setzte man sich selbst unnötig unter Druck, dem immer lauter murrenden Wahlvolk nun auch tatsächlich erste Integrationsergebnisse zu präsentieren. Schnell wurden die gesetzlichen Hürden zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufs- und Studienabschlüsse geschleift. Für Mediziner reicht es seitdem aus, entsprechende Papiere über eine ausländische Approbation vor- und eine Anerkennungsprüfung abzulegen. Zudem müssen die Bewerber hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen. 

Während die Fachkenntnisse von eigens durch die Bundesländer hiermit betrauten Behörden überprüft werden, ist die Feststellung der sprachlichen Kompetenzen Aufgabe der Ärztekammern. Dabei müssen die Kommissionen der ärztlichen Ständevertretung nur allzu oft konstatieren, dass die Bewerber nicht nur über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, sondern dass es auch um die fachlichen Qualifikationen schlecht bestellt ist, obwohl die zuständigen Behörden diese zuvor bereits als ausreichend attestiert hatten. Problematisch ist zudem, dass die vorzulegenden Nachweise zum Teil gefälscht sind oder entsprechende Originaldokumente im Ausland nur käuflich erworben wurden, ohne dass die Kandidaten tatsächlich jemals eine medizinische Ausbildung durchlaufen haben.

Aber selbst wenn sich Bewerber und Behörden im Anerkennungsverfahren regelkonform verhalten, ist der spätere Einsatz ausländischer Ärzte in der Praxis oft mit Qualitätseinbußen und teilweise auch mit erheblichen Risiken bei der Behandlung verbunden.  Auch wenn das medizinische Fachvokabular für den Austausch mit deutschen Kollegen ausreicht, sind laienhafte Beschreibungen gesundheitlicher Probleme durch Patienten für ausländische Ärzte nicht immer einfach nachzuvollziehen, um schließlich zu einer sicheren Diagnose zu gelangen.

Mittlerweile sind aufgrund der Mängel in den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Mediziner erste Todesopfer zu beklagen. Wie die „Neue Westfälische“ kürzlich berichtete, ist in einer westdeutschen Klinik ein Säugling aufgrund eines Behandlungsfehlers bei der Geburt verstorben. Die behandelnde libysche Ärztin verfügte nicht über die notwendigen gynäkologischen Kenntnisse, obwohl sie diese laut den von ihr vorgelegten ausländischen Dokumenten eigentlich hätte haben müssen. In einem weiteren Fall erlitt ein Mann infolge eines Sturzes eine Hirnblutung. Der zur Unfallstelle gerufene Notarzt ließ ihn in die Psychiatrie überführen. Der dort zuständige Arzt erkannte ebenfalls nicht, was zu tun ist. Beide Mediziner waren Ausländer mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen.