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06.04.18 / Millionenbeute in Russland / Bundesregierung besteht auf Rückführung geraubter Kulturgüter

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-18 vom 06. April 2018

Millionenbeute in Russland
Bundesregierung besteht auf Rückführung geraubter Kulturgüter
J. Heitmann

Auf dem Gebiet der russischen Föderation werden etwa eine Million kriegsbedingt verbrachter Kunst- und Kulturgüter aus ehemals deutschem Besitz, darunter etwa 200000 von besonderer musealer Bedeutung, rund 3,6 Millionen Bücher aus öffentlichen Einrichtungen und Privatsammlungen sowie Archivgut in einem Umfang von drei Regalkilometern vermutet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit.

Bei den Angaben handelt es sich indes nur um eine grobe Schätzung. Aufgrund der Zerstörungen und Wirren während und nach Ende des Zweiten Weltkriegs sei es nicht möglich, die Verlagerungen und Verluste deutscher Kulturgüter vollständig zu erfassen, begründet die Bundesregierung ihre eher vagen Angaben.

Sie hält nach eigener Aussage unter Berufung auf das Völkerrecht grundsätzlich an der Rückführung aller Kulturgüter, die am Ende des Zweiten Weltkriegs unter Verletzung des Völkerrechts in die Sowjetunion abtransportiert wurden und sich heute auf dem Staatsgebiet Russlands befinden, fest. Die Frage der Rückführung sei regelmäßig Gegenstand der deutsch-russischen Regierungskoalitionen, die aber seit dem Beginn der Krim-Krise im Jahr 2014 ausgesetzt seien. Die Verhandlungen mit Russland über die Rückführung von Kulturgütern würden durch das aus deutscher Sicht völkerrechtswidrige russische „Beutekunstgesetz“ von 1998, das kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter zu russischem Staatseigentum erkläre, erschwert, teilte die Bundesregierung weiter mit.

Im November 2006 ist nach Angaben der Bundesregierung die letzte Rückgabe von Kulturgütern durch Russland erfolgt. Dabei handelte sich um die letzten sechs noch fehlenden Fensterbilder aus der Marienkirche in Frankfurt (Oder).