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06.04.18 / Gleich drei Reformen plant Heil noch für 2018 / Die Erwerbsminderungs-, die Mütter- und die Mindestrente sollen großzügiger ausfallen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-18 vom 06. April 2018

Gleich drei Reformen plant Heil noch für 2018
Die Erwerbsminderungs-, die Mütter- und die Mindestrente sollen großzügiger ausfallen
F. Bücker

Drei Reformvorhaben will der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), möglichst noch in diesem Jahr in Angriff nehmen. Die Kassenlage der Rentenversicherung ist gut. Erst zu Jahresbeginn sank der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,1 Punkte auf jetzt 18,6 Prozent. Die prall gefüllten Rücklagen werden vermutlich in Kürze eine weitere Beitragssenkung zulassen. Die Immigranten sind nicht das Problem der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Rente erhält nämlich grundsätzlich nur derjenige, der zuvor auch Beiträge eingezahlt hat. Die zahllosen Immigranten, die nach Bundeskanzlerin Angela Merkels Grenzöffnung kamen, belasten die Kassen, die Transferleistungen auszahlen. Dazu zählt die gesetzliche Rente jedoch nicht. Die Einnahmen aller Rentenversicherungsträger stiegen von 206,6 Milliarden Euro im Jahre 2015 auf 224,3 Milliarden im vergangenen Jahr.

Zunächst sollen die Renten wegen Erwerbsminderung verbessert werden. Wie das aussehen soll, ist aber noch ungewiss. Konkret hingegen sind die Verbesserungen der Rentenleistungen für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, eine CSU-Forderung. Weiterhin soll es eine irgendwie geartete Mindestrente, eine SPD-Forderung, geben.

Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) sollte ursprünglich eine günstigere Rentenberechnung für Rentenzugänge ab 2018 bringen. Da die Verbesserung schrittweise erfolgen und erst 2045 einen Umfang von 3,2 Milliarden Eurp jährlich erreichen soll, handelt es sich hier bestenfalls um eine kosmetische Verbesserung, die den Rentnern kaum eine spürbare Entlastung zuteilwerden lässt.

Mit der hochtrabend als Mütterente bezeichneten Einführung eines dritten Erziehungsjahres für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wird mit jahrzehntelanger Verzögerung lediglich eine Gleichstellung von Kindern, die vor und nach 1992 geboren wurden, erreicht. Die damit verbundenen bürokratischen Schwierigkeiten sind erheblich. Denn die erhöhte Versichertenrente führt dann wieder zu einer Verringerung einer möglicherweise gezahlten Hinterbliebenenrente wegen Einkommensanrechnung und weiterer unschöner Post vom Bundesfinanzminister, denn Renten unterliegen der Steuerpflicht. Das Ganze soll auf sanften Druck der CSU bis zur bayerischen Landtagswahl unter Dach und Fach und möglichst auch auf den Bankkonten der Rentner gutgeschrieben sein. Dass die personell schlecht ausgestatteten Versicherungsträger bis September diese umfangreichen Arbeiten abgeschlossen haben, dürfte zweifelhaft sein, zumal die Mitarbeiter wissen, dass sie möglicherweise Überstunden ableisten sollen, um der CSU ein gutes Wahlergebnis zu bescheren. Die konkrete Ausgestaltung des dritten Reformvorhabens ist nebulös. Bereits jetzt gibt es eine gewisse „Mindestrente“, wenn der Versicherte eine besonders hohe Anzahl von Beitragsjahren vorweisen kann. Möglicherweise will Heil dort an einigen Stellschrauben drehen.

Die sogenannte Flexi-Rente erweist sich bislang als bürokratisches Monstrum mit geringem Nutzen für diejenigen, die sie in Anspruch nehmen. Mit ihrer Einführung durch die inzwischen andernorts tätige damalige Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles wurden Einkommensanrechnungen „flexibilisiert“. Bislang gab es statische Grenzen. Diese sind nun fließend. Sprichwörtlich kann jeder zusätzliche erarbeitete Euro eine Neuberechnung der entsprechenden Renten zur Folge haben mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.