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06.04.18 / Rüffel wegen Verwendung von Steuergeldern / Brandenburgs Parlamentsdienst rügt: Staatliche Mittel flossen in Wahlkampfaktionen gegen die AfD

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-18 vom 06. April 2018

Rüffel wegen Verwendung von Steuergeldern
Brandenburgs Parlamentsdienst rügt: Staatliche Mittel flossen in Wahlkampfaktionen gegen die AfD
Norman Hanert

In einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Brandenburger Landtags wird die staatliche Förderung von Kampagnen zur Bundestagswahl 2017 kritisiert. Anlass war eine Broschüre mit dem Titel „Die neue Partei am rechten Rand – Programme und Positionen der Alternative für Deutschland (AfD)“. Herausgeben hatte die Broschüre das „Aktionsbündnis Brandenburg“. 

Das Bündnis, in dem Dutzende lokale Organisationen, Gewerkschaften und die Kirchen zusammenarbeiten, erhält aus dem Landeshaushalt jährlich 240000 Euro an staatlichen Geldern. Laut dem Gutachten wird in dem 30-seitigen Heft „gezielt gegen die AfD und die von ihr vertretenen Positionen und Ziele argumentiert“. Vorbehalte gegen die AfD seien teilweise in „abwertendem Unterton“ verfasst. 

Zudem ging es um ein Plakat, das von den Jugendverbänden der SPD, der CDU, der Linkspartei, der Grünen und der FDP vor der Bundestagswahl 2017 in Brandenburg verwendet wurde. Auf dem Plakat waren die Worte „Bunt statt Grauland“ und „Schöner Leben ohne Nazis“ zu lesen. Bei der abgebildeten Person – ein älterer Mann, gekleidet in einen Anzug aus grobgewebtem Wollstoff – war zwar per Fotomontage das Gesicht durch einen Blumenstrauß verdeckt, in der Öffentlichkeit wurde das Plakat aber allgemein als Anspielung auf Alexander Gauland, den damaligen Chef der Brandenburger AfD, gesehen. 

Auch bei dieser Plakatkampagne spielten Steuergelder eine Rolle. So hatte das mit Landesmitteln geförderte „Aktionsbündnis Brandenburg“ das Plakat vorgestellt und auf seiner Internetseite auch beworben. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg, Thomas Jung, sagte gegenüber der PAZ: „Hier hat eine klare Verleumdung des damaligen brandenburgischen AfD-Chefs Alexander Gauland stattgefunden. Eine mit ihm kaum verwechselbare Person wurde als Nazi tituliert. Diese Infamie wurde mit Steuergeld finanziert.“ Jung regt an, die Landesregierung solle die monatlichen Zuwendungen von 14000 Euro für das „Aktionsbündnis Brandenburg“ lieber für Kitas und Bildung oder in die Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut investieren. 

Aus Sicht der Gutachter des Parlamentarischen Beratungsdienstes ist eine staatliche Förderung für das „Aktionsbündnis“ nicht verfassungswidrig und auch nicht generell zu beanstanden. Allerdings wird das Land aufgefordert, künftig besser darauf zu achten, wofür die Empfänger die Fördergelder verwenden. Deutlich wird in dem Gutachten nämlich, dass das Plakat wie auch die Broschüre als eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht und als Verstoß gegen die Chancengleichheit zu werten gewesen wären, wenn sie vom Land selbst veröffentlicht worden wären. 

Nach Einschätzung der Prüfer kann das Land nicht damit argumentieren, es habe nicht unmittelbar selbst gehandelt. Die „Auslagerung der Einflussnahme auf private Dritte“ enthebe das Land nicht der Verantwortung, Neutralität zu wahren. Die AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, die das Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben hatte, fühlt sich damit bestätigt. Ob die AfD-Landtagsfraktion in der Angelegenheit weitere Schritte unternimmt, bleibt abzuwarten. 

Trotz der deutlichen Bewertung der beiden Kampagnen sehen die Experten des Beratungsdienstes nämlich keine Notwendigkeit für juristische Konsequenzen oder für eine Rückforderung der Mittel. Für das Land sei „nicht vorhersehbar“ gewesen, dass mit den Fördergeldern in parteiischer Weise umgegangen werde. Auch sei dem Land nicht zuzurechnen, wie die Gelder bisher verwendet wurden, denn das „Aktionsbündnis“ habe in der Vergangenheit eher allgemein gehaltene Druck­erzeugnisse veröffentlicht. Auch die Verwendung von Steuergeldern für die Plakate habe das Land nicht voraussehen können. 

Die Juristen des Parlamentarischen Beratungsdienstes empfehlen dem Land allerdings, in Zukunft Fördermittelbescheide durch Nebenbestimmungen zu ergänzen, „etwa mit einem Verbot eines zugunsten oder zulasten politischer Parteien erfolgenden Mitteleinsatzes“.