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13.04.18 / Pflegeregress in Österreich ausgesetzt / In der Bundesrepublik indes drohen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen neue Belastungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-18 vom 13. April 2018

Pflegeregress in Österreich ausgesetzt
In der Bundesrepublik indes drohen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen neue Belastungen
D. Jestrzemski

„Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ – diese Auffassung von Rechtsethikern zitieren Politiker häufig in der Pflegedebatte. In Österreich hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus dieser Maxime gezogen. 

Zum 1. Januar ist der sogenannte Pflegeregress in allen neun Bundesländern ausgesetzt worden. Deckungslücken in der stationären Pflege werden damit ohne Rück­griff auf das Privatvermögen des Betroffenen und dessen Angehörigen aus Steuermitteln finanziert. Mit dem entsprechenden Gesetz präsentierte die alte SPÖ-ÖVP-Regierungskoalition unter Ex-Bundeskanzler Christian Kern der Bevölkerung am 1. August 2017 noch vor der Nationalratswahl ein willkommenes „Zuckerl“. Der Angehörigen-Regress zur Finanzierung der Pflegekosten war seit jeher umstritten. 2000 bis 5000 Euro monatlich kostet ein Platz in einem Pflegeheim und damit etwa ebenso viel wie in der Bundesrepublik. Der Eigenanteil für die vollstationäre Pflege hängt wie in der Bundesrepublik von der Pflegestufe beziehungsweise dem Pflegegrad ab. Wenn Pension beziehungsweise Rente und Pflegegeld eines Heimbewohners nicht zur Deckung der Kosten für das Wohnen und die Betreuung ausreichen, springt die bedarfsorientierte Mindestsicherung ein. Ab sofort werden von den Bundesländern aber keine Rück-forderungsansprüche der Sozialhilfeleistungen gegenüber nahen Angehörigen oder Erben der pflegebedürftigen Personen mehr erhoben. Kinder waren schon vorher von Regressansprüchen ausgenommen. Aufhorchen lässt der Punkt, dass auch das Vermögen der Pflegeheimbewohner fortan unangetastet bleiben soll. 

Familien profitieren enorm von der Befreiung der finanziellen Beteiligung an der Heimunterbringung von Angehörigen. Als Folge der Gesetzesänderung ist jedoch schon jetzt eine um 30 Prozent erhöhte Nachfrage nach Pflegeheimplätzen zu verzeichnen. Mit langen Wartezeiten für Neuaufnahmen muss auch zukünftig gerechnet werden. Auch dürfte der Staat sich gezwungen sehen, an anderer Stelle Sozialleistungen zu kürzen. 

Experten rechnen außerdem damit, dass zur Gegenfinanzierung der entfallenden Regressansprüche der Länder kein Weg an einer verpflichtenden Pflegeversicherung vorbeiführen wird. Zurzeit gibt es eine abgestufte Pflegeversicherung auf freiwilliger Basis zur Aufstockung des staatlichen Pflegegeldes. 

In der Bundesrepublik klingen die Neuigkeiten aus dem südöstlichen Nachbarland beinahe wie ein Märchen. Zum 1. Januar ist mit dem Pflege­stär­kungs­ge­setz III bundesweit die dritte Stufe der Pflegereform in Kraft getreten, mit der in der stationären Pflege flächendeckend Tarifverträge eingeführt werden. Für die Heimbewohner hat der erfreuliche Lohnzuwachs der Pflegekräfte jedoch teilweise massive Preissteigerungen zur Folge. Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, dass 8000 neue Fachkräfte in der Heimpflege angestellt werden, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Durch die bessere Bezahlung der Pflegekräfte und Veränderungen bei den Pflegesachleistungen sind aber weitere, erhebliche Mehrkosten in der Pflege entstanden, die vollständig auf die Pflegebedürftigen umgelegt wurden. Die Heime haben bereits mehrheitlich mit den Krankenkassen und Sozialagenturen die Preise neu verhandelt. Auf die Bewohner kommen Preissteigerungen von 100 bis zu 400 Euro für ihre Heimunterbringung zu. 

Das sorgte naheliegenderweise für Diskussionen. Das Polit-Magazin „Fakt“ des Ersten Deutschen Fernsehens berichtete im Januar über die Folgen für einzelne Betroffene. Wenn Bewohner die höheren Kosten nicht mehr aufbringen können und auch das Vermögen aufgebraucht ist, müssen die Angehörigen notgedrungen oft erstmals den Gang zum Sozialamt antreten.

In der Politik erkennt man Handlungsbedarf. Der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Erwin Rüddel (CDU) will sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung der höheren Personalkosten und Pflegesachleistungen über die Kranken- und die Pflegeversicherung erfolgt. Von einer gleichmäßigen Verteilung der Mehrkosten auf Krankenkassen und Heime war nicht die Rede. Am bundesdeutschen Pflegemarkt sind seit rund zehn Jahren Finanzinvestoren aus der ganzen Welt aktiv, sowohl bei den Heimbetreibern als auch bei den Immobilien. So erwarb der US-Finanzinvestor Oaktree im vergangenen Jahr mit Pflege & Wohnen und Vitanas gleich zwei große deutsche Pflegeheimketten. Zusammen kommen beide auf gut 8300 Plätze und 6200 Mitarbeiter. Inwieweit sich die Bundespolitik jetzt gezwungen sieht, Rücksicht auf die Interessenlage der großen internationalen Investoren zu nehmen, darüber lässt sich nur spekulieren.