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13.04.18 / Wie andere EU-Staaten es handhaben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-18 vom 13. April 2018

Wie andere EU-Staaten es handhaben

Ein EU-weit geltendes Staatsangehörigkeitsrecht gibt es nicht, und eine Harmonisierung ist (noch) nicht in Sicht. Bei den Franzosen, die sich nicht wie die Deutschen primär als Kultur-, sondern als Staatsnation begreifen, weil der Staat vor der Kulur da war, gilt das Territorialprinzip, das sogenannte ius soli (Recht des Bodens) uneingeschränkt. Wer in Frankreich geboren wird, erhält die französische Staatsbürgerschaft, und zwar unabhängig von der Nationalität der Eltern. 

In Schweden, einem Einwanderungsland, galt lange der Grundsatz der Vermeidung von doppelter Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2001 trat eine Wende ein. Schwedischen Staatsbürgern ist es nun erlaubt, eine andere Staatsbürgerschaft zu beantragen, ohne dass sie den schwedischen Pass abgeben müssen – sofern das Recht des entsprechenden Landes dies zulässt. Umgekehrt gilt, dass Einwanderer nach Schweden ihre ausländische Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht zwangsläufig aufgeben. Linksliberale Soziologen in Deutschland halten das Königreich in dieser Beziehung für vorbildlich. 

Andere Länder im Norden verfahren ähnlich. Dänemark verabschiedete 2014 ein Gesetz, das die doppelte Staatsangehörigkeit ausdrücklich erlaubt. In Finnland trat bereits 2003 eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft. Im Nicht-EU-Mitglied Norwegen ist die Lage allerdings anders. Nur in Ausnahmefällen haben Norweger Anspruch auf eine zweite Staatsangehörigkeit. 

Polnische Staatsbürger können nicht gleichzeitig als Bürger eines anderen Staates anerkannt werden. Doch wurde bislang der Besitz eines zweiten Passes nicht geahndet. Allerdings können polnische Staatsbürger die für sie geltenden Bürgerpflichten nicht umgehen, indem sie sich auf eine ausländische Staatsbürgerschaft berufen. 

Dagegen stehen die Tschechische Republik und Rumänien dem Besitz eines Doppelpasses offen gegenüber. Auch Bulgaren, Serben und Kroaten ist eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.G.F./PAZ