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27.04.18 / Tödliche »Vollzugsdefizite« / Untersuchungsausschuss: Amris Opfer könnten noch leben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-18 vom 27. April 2018

Tödliche »Vollzugsdefizite«
Untersuchungsausschuss: Amris Opfer könnten noch leben

Die zwölf Opfer des muslimischen Attentäters Anis Amri, sie könnten noch leben, wenn die Behörden in Deutschland nicht auf eklatante Weise versagt hätten. Denn die Mittel des geltenden Rechts hätten ihnen die Möglichkeit gegeben, Amri bereits frühzeitig zu stoppen. Zu diesem Schluss kamen die zum Thema „Asyl- und Aufenthaltsrecht“ geladenen Experten schon in der Eröffnungssitzung des Untersuchungs- ausschusses zu dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Insbesondere müsse die Kooperation zwischen Bund und Ländern, aber auch der Länder untereinander, verbessert werden. Die Entscheidung über Asyl liegt beim Bund, während die Länder für die Gesetzesanwendung und die Rückführung abgelehnter Bewerber zuständig sind.

Deshalb regte der Völkerrechtler Kay Hailbronner an, in Fällen, in denen die Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers sich besonders schwierig gestalte, die Zuständigkeit automatisch auf den Bund übergehen zu lassen. Wesentlich seien über alle föderale Vielfalt hinweg einheitliche Verfahrensweisen und Maßstäbe. Auch wäre es hilfreich, in Fällen der Anwendung einer Ausweisungsanordnung das Vorgehen der Länder zu vereinheitlichen und etwa gemeinsame Maßstäbe für die Definition eines „erheblichen Risikos“, wie im Gesetz formuliert, zu entwickeln.

So weit, dem Bund mehr Kompetenzen zu geben, will Hans-Eckardt Sommer vom bayerischen Innenministerium nicht gehen. Gerade im Umgang mit Amri sei für einen Großteil des Versagens das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verantwortlich. Weil er dort erst nach neun Monaten einen Anhörungstermin bekommen habe, seien die Ausländerbehörden auf Landes- und Kommunalebene lange Zeit handlungsunfähig gewesen. Kein gutes Haar lässt Sommer an den Staatsanwaltschaften, weil diese trotz mehrfacher Straftaten Amris alle Ermittlungsverfahren eingestellt hätten, statt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.J.H.