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27.04.18 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-18 vom 27. April 2018

MELDUNGEN

Bund bleibt auf Kosten sitzen

Potsdam – Der Bundespolizei sind im Verlauf der Spielsaison 2016/17 Personalkosten in Höhe von 23,62 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Überwachung des Fußballfanreiseverkehrs entstanden. Dabei entfielen knapp acht Millionen Euro auf Einsätze bei Spielen der 1. Bundesliga, knapp 5,7 Millionen auf Spiele der 2. Bundesliga und 4,4 Millionen auf Spiele der 3. Liga. Dazu kamen noch Kosten für Führungs- und Einsatzmittel wie Kraftfahrzeuge und Hubschrauber in Höhe von gut vier Millionen Euro, von denen lediglich 110000 Euro durch die Länder erstattet wurden. Derzeit gibt es noch keine gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Bundespolizei die ihr bei kommerziellen Großeinsätzen entstanden Kosten gegenüber dem Veranstalter geltend machen kann.J.H.





Schritt gegen Meinungsfreiheit

Berlin – Der Bundesrat unternimmt einen weiteren Schritt zur Verschärfung des Meinungs- und Gesinnungsstrafrechts. Demnach soll „das Verbreiten und Verwenden von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Ausland in Deutschland“ strafbar werden. Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das deutsche Strafrecht nicht auf Handlungen angewendet werden kann, bei denen Täter im Ausland solche Propagandamittel und Kennzeichen in das Internet einstellen, selbst wenn deren Verbreitung und Verwendung in Deutschland strafbar wären und die Täter sich mit den Internetseiten gezielt an inländische Adressaten richten. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Länderkammer „Strafbarkeitslücken im Interesse des demokratischen Rechtsstaates so weit wie möglich schließen“.J.H.