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27.04.18 / Disput über ein »Recht auf die Heimat«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-18 vom 27. April 2018

Disput über ein »Recht auf die Heimat«

Wer von Heimat spricht, kann dem Disput über ein „Recht auf die Heimat“ nicht ausweichen – das ist jedenfalls die Position des US-amerikanischen Völkerrechtlers Alfred de Zayas. Für den Juristen, der Jahrzehnte im Dienst der Vereinten Nationen stand und unter anderem mit dem Menschenrechtspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft ausgezeichnet wurde, ist Heimatrecht „kein Begriff aus dem Elfenbeinturm“. De Zayas: „Es ist ein fundamentales Menschenrecht und zudem eine wichtige Voraussetzung für den Genuss vieler anderer Rechte.“ Denn bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte würden nicht in einem „Leerraum“ ausgeübt, sondern „ganz konkret auf dem Gebiet, wo der Mensch zu Hause ist“. Der US-amerikanische Professor, der in der Vergangenheit mehrmals von Verbänden der deutschen Heimatvertriebenen konsultiert und für Gutachten in Anspruch genommen wurde, definiert das Recht auf die Heimat streng naturrechtlich: Jeder Mensch, jedes Volk besitze das fundamentale Recht, in seiner Heimat in Frieden zu leben und nicht von anderen vertrieben zu werden. Er berührt in seinen Reden und Schiften einen deutschen Tabu-Punkt. Der Heimatrechtsbegriff, fordert er, müsse präzisiert werden. Warum? „Weil es um jene sehr persönliche Heimat geht und nicht bloß um ein allgemeines Recht auf irgendeine Heimat beziehungsweise irgendeinen Wohnsitz irgendwann und irgendwo.“ Konkret: um den Ort, an dem der Mensch seine Wurzeln hat. Die gesamte moderne Völkerrechtsordnung setze Sesshaftigkeit der Völker, anerkannte Staatsgebiete und die Zugehörigkeit der Bewohner zu ihrem Gebiet voraus. 

De Zayas zieht daraus den Schluss: Allein aus diesem Grund könne es kein Völkerrecht ohne das Recht auf die Heimat geben. Das war auch Tenor der Rede, die 1995 der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Jose Ayala Lasso, anlässlich der Gedenkstunde „50 Jahre Vertreibung“ in der Frankfurter Paulskirche hielt.G.F.