25.04.2024

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27.04.18 / Klare Kante I

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-18 vom 27. April 2018

Klare Kante I
Jan Heitmann

Das ist ein Vorgang, der in Deutschland undenkbar ist: Weil sie Männern nicht die Hand geben wollte, wurde einer algerischen Muslimin die französische Staatsbürgerschaft verweigert. Zu Recht, wie nun das höchste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschieden hat.

Die mit einem Franzosen verheiratete Algerierin sollte eigentlich im Juni 2016 feierlich die französische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Bei der Einbürgerungszeremonie im Departement Isère weigerte sie sich dann aber, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben. Sie berief sich dabei auf ihren religiösen Glauben, der es ihr verbiete, fremde Männer zu berühren.

Für die Regierung war die Sache klar: Ein derartiges Verhalten zeige, dass die Frau nicht in die französische Gesellschaft integriert und auch nicht zur Integration willens sei. Also gebe es auch keine Einbürgerung. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen – erfolglos, denn die Pariser Richter wiesen die Klage der Frau in letzter Instanz ab. Nun wird sie nie zur Französin.

Wie gesagt, das ist etwas, was es in Deutschland wohl nie geben wird: Dass die Regierung und ein oberstes Gericht klare Kante zeigen, wenn es um Zuwanderer geht.