19.04.2024

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04.05.18 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-18 vom 04. Mai 2018

MELDUNGEN

Kreuzpflicht in Bayern

München – Der bayerische Ministerrat hat eine Änderung der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats beschlossen. Demnach ist im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ deutlich wahrnehmbar „ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland“ anzubringen. Das Kreuz sei das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung, heißt es zur Begründung. Die Verpflichtung gilt für alle Behörden des Freistaats ab dem 1. Juni 2018. Für die Behörden der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und des Bundes in Bayern gilt die Kreuzpflicht nicht. Ihnen wird lediglich empfohlen, entsprechend zu verfahren.J.H.





Keine erhöhte Infektionsgefahr

Berlin – Die Bundesregierung sieht „keine relevant erhöhte Infektionsgefährdung“ der Bevölkerung durch den Zuzug von Asylsuchern. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion dazu beruft sie sich auf die Auswertung der Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der Schutz der Bevölkerung werde durch Gesundheitsuntersuchungen auf übertragbare Krankheiten bei Asylbewerbern sichergestellt. Dadurch werde insbesondere eine Weiterverbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen verhindert. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des RKI unter anderem 78 Fälle von Typhus und 956 Fälle von Malaria registriert. Für Krätze, über die in Zusammenhang mit der Asylwelle wiederholt in den Medien berichtet wurde, liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Daten vor, da keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht.J.H.