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04.05.18 / Der satirische Wochenrückblick mit Klaus J. Groth / Küsschen, Küsschen / Von Kreuzen, Kopftüchern, Kippa, hausgemachter Hetze, und warum angeblich alles in Ordnung ist

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-18 vom 04. Mai 2018

Der satirische Wochenrückblick mit Klaus J. Groth
Küsschen, Küsschen / Von Kreuzen, Kopftüchern, Kippa, hausgemachter Hetze, und warum angeblich alles in Ordnung ist

Als könnten sie den Beginn des Wonnemonats Mai nicht abwarten, begann bereits im April allüberall ein großes Herzen und Küssen. Schmatz hier, Schmatz dort, alle hatten sich ganz furchtbar lieb. 

Das macht man so, wenn man mit Küsschen mal eben die Welt ein bisschen retten möchte. Da ziert sich auch nicht, wer von Küsserei unter testosterongesteuerten Staatsmännern nichts hält. Jeden-falls sah Donald Trump aus, als wolle er sich umgehend bei der #metoo-Bewegung beschweren, als der Emmanuel Macron ihn zärtlich anging. Dafür hat Trump le petit Emmanuel dann so heftig abgeschleppt, dass er kaum mehr die Füße auf den Roten Teppich bekam. 

Dagegen ging es beim historischen Treffen in Panmunjom geradezu gesittet zu. Den Arm wie eine Lanze weit ausgestreckt, schritt der nordkoreanische Diktator Kim Jong-un an der Demarkationslinie auf den südkoreanischen Präsidenten Moon Jae-in zu, auch der hatte den Arm wie eine Lanze ausgefahren: Komm mir nicht zu nahe. Aber dann wurden diese beiden Staatsmänner ebenfalls von frühlingshafter Liebe überwältig. Hand in Hand schritten Kim und Moon eindrucksvoll über jene Betonschwelle, die beide Länder trennt. Und am Ende drückte der Kim den Moon an seine volle Leibesfülle. So nett kann er sein, der kleine Raketenmann. 

Wen wundert es da, wenn bei einem spröden Arbeitsbesuch unserer Kanzlerin im Weißen Haus nichts rauskommt? Wenn sie in ihrem Reisegepäck neben einem     alten Kupferstich und einem Dös-chen aus Meißner Porzellan versehentlich eine Streicheleinheit für Donald Trump gehabt haben sollte, dann hätte der US-Präsident trotzdem keinen Anlass zu einer #metoo-Klage gehabt. Ein Bützchen links, ein Bützchen rechts, das muss genügen. Eine Demarkationslinie überschreitet die Kanzlerin allenfalls bei charming Emmanuel. Sonst bleibt sie lieber ungeküsst. Genutzt hätte es so und so nichts. Macron hatte bei seiner Heimkehr eben so viel in den Händen wie Merkel: nichts.

Da schaffen die Bayern doch wenigstens Fakten. Fortan soll im Eingangsbereich jeder Behörde ein Kreuz hängen. Das sei die bayerische Antwort auf die Behauptung, der Islam gehöre zu Deutschland. Zu Bayern jedenfalls gehört er nicht. Das muss gar nicht erst gesagt werden, das wird auch so verstanden. Das allgemeine Aufjaulen nach diesem Kabinettsbeschluss könnte nicht grauslicher sein, wenn sich der Höllenschlund öffnete. 

Quer durch die Parteien ging das, die CSU selbstverständlich ausgenommen. Der „Missbrauch kirchlicher Symbole“ wurde bejammert, die Neutralitätspflicht des Staates sei in Gefahr, die Religionsfreiheit werde eingeschränkt, Markus Söder sei nicht besser als Erdogan, Politfolklore gefährde den gesellschaftlichen Zusam­menhalt (dieser Spaltpilz wuchert augenblicklich mächtig und überall). Der bayerische Landesbischof und Vorsitzende der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, kommentierte sauertöpfisch: „Entscheidend ist, dass das Kreuz nicht nur an der Wand hängt, sondern auch vom Inhalt mit Leben gefüllt wird.“ 

Wohl wahr, Herr Bischof. Deshalb schob er auch sogleich die Forderung nach einer humanen Flüchtlingspolitik nach. Was nicht vorhanden ist, das muss man fordern. Oder wie war das mit der humanen Flüchtlingspolitik sonst gemeint? Muss die in Bayern angemahnt werden? Nun sollte man fairerweise feststellen, dass der Bischof und Ratsvorsitzende eine etwas lockere Beziehung zu eher altertümlichen, vordergründigen Symbolen und Zeichen zu haben scheint. 

Vor nicht allzu langer Zeit machte er mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem katholischen Amtsbruder Kardinal Reinhard Marx, eine Pilgerreise durch das Heilige Land. Dabei besuchten die Brüder im Geiste auch den Felsendom in Jerusalem. Begleitet und geführt wurden sie von Scheich Omar Awadallah Kiswani. Der islamische Würdenträger hatte sie gebeten, für diesen Besuch das Amtskreuz abzulegen. Was die Besucher denn auch prompt taten. Und weil das so problemlos war, tat man das noch einmal beim Besuch der jüdischen Klagemauer. 

So beliebig wie mit dem Kreuz, frei verfügbar nach Ort und Situation, geht der evangelische Chef-Hirte keineswegs mit jedem Glaubenssymbol um. Als das Bundesverfassungsgericht 2015 urteilte, Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen dürften sehr wohl ein Kopftuch tragen, die religiöse Neutralität des Staates verlange keine strikte Trennung von Staat und Kirche, da versprach Heinrich Bedford-Strohm eine gründliche Prüfung, ob das Kopftuch tatsächlich für die Unterdrückung der Frau stehe oder ob es zum Selbstbestimmungsrecht der Frau gehöre. Ja, das ist eine Frage, über der der Bischof schon länger grübelt. Bei den Kreuzen in bayerischen Ämtern war er mit seiner Antwort deutlich      fixer.

Aber manche Antworten liegen ja auch förmlich auf der Hand. Das ist ganz angenehm, weil man nicht lange nachdenken muss. Leider aber stimmt nicht immer, was bis-her als unumstößlich angenommen wurde. Die begrüßenswerte Kundgebung „Berlin trägt Kippa“ litt darunter. Wer mit alten Antworten auf neue Probleme reagiert, der gewinnt nicht an Glaubwürdigkeit. 

Antisemitische Übergriffe haben einen rechtsradikalen Hintergrund, das war amtlich. Bei der Kundgebung jetzt vor der Synagoge in der Fasanenstraße waren es wieder die Neonazis, die als Haupttäter erkannt wurden. Dann allerdings auch Islamisten. Aber die erst an zweiter Stelle. Dabei gaben aktuell deren Übergriffe Anlass zu dieser und anderen Kundgebungen. Verständlicher-weise fällt das Eingeständnis schwer, dass zu einem latenten Antisemitismus einer Randgruppe ein neuer Judenhass hinzugekommen ist. 

Es ist der erlernte, anerzogene Antisemitismus, der mit Asylsuchern nach Deutschland kam. Was hierzulande geächtet wird, gehört in den Ländern, aus denen viele zu uns kamen, zum politisch-korrekten Ton. Darauf hinzuweisen ist nun wiederum hierzulande politisch nicht korrekt. Und so rät der Zentralrat der Juden davon ab, die Kippa öffentlich im Alltag zu tragen, und wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, zur Tarnung ein Basecap darüber zu setzen. 

Mit der Verleihung des Preises „Echo“ war der Bundesverband Musikindustrie drauf und dran, den „homemade“ Antisemitismus auszuzeichnen. Wir haben darüber berichtet. Nachzureichen ist, dass der obskure Preis anschließend in die Tonne gestampft wurde, wo er hingehört. Der Rapper Farid Bang erhielt den Preis auch für einen antisemitischen Text. Der war typisch hausgemacht. Farid Bang ist ein deutscher Rapper marokkanischer Abstammung, mit spanischer Staatsbürgerschaft und dem bürgerlichen Namen Farid Hamed El Abdellaoui. 

Drei seiner Alben wurden als jugendgefährdend indiziert. In seinem Label produziert der Rapper KC Rebell, bürgerlich Hüsein Köksecen, kurdischer Abstammung. Ebenfalls dabei der Rapper Majoe, bürgerlich Mayjuran Ragunathan, tamalisch-srilankischer Abstam-mung. Auch unter Vertrag der Rapper Jasko, bürgerlich Jasmin Nuradinovic, bosnischer Abstam-mung. Und schließlich ist Summer Cem mit von der Partie. Bürgerlich heißt er Cem Toraman, türkischer Abstammung. 

Nicht bei dem Label sind die Rapper Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi und „Haftbefehl“, bürgerlich Aykut Anhan. Dagegen nimmt sich der zweite Preisträger des Rapper-Echos geradezu exotisch aus. „Kollegah“ heißt bürgerlich Felix Blume. Sein Stiefvater war Algerier. Mit 15 Jahren trat Felix Blume zum Islam über. Eindeutig alles „homemade“.

Abgesehen von der wohl doch etwas zu großzügig ausgelegten Willkommenskultur durch Mitarbeiter des BAMF in Bremen und anderswo, die Asyl nach Herzenslust gewährten, bleibt dies ein Land von Recht und Ordnung. Ein Land, das einen ehemaligen Leibwächter Osama Bin Ladens trotz Einstufung als ausreisepflichtiger Gefährder nicht loswird, weil ihm in seiner Heimat Tunesien „Repressalien“ drohen könnten. Seit vielen Jahren schon. Abgesichert mit Bezügen von 1167 Euro pro Monat darf er bleiben. Nach Recht und Ordnung.