27.04.2024

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11.05.18 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-18 vom 11. Mai 2018

MELDUNGEN

Asylverfahren vereinheitlicht

Brüssel – Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat eine Verordnung verabschiedet, mit der die Bearbeitung von Asylverfahren in der EU vereinheitlicht und beschleunigt werden soll. Demnach werden beispielsweise Asylanträge innerhalb von drei Tagen registriert und innerhalb eines Monats geprüft. Asylschutz soll innerhalb von sechs Monaten gewährleistet werden, bei Ausnahmefällen innerhalb neun Monaten. Asylsuchende sollen das Recht auf ein persönliches Gespräch und kostenlosen Rechtsbeistand bekommen. Asylbewerber sollen ihren Antrag in dem Mitgliedstaat stellen, in dem sie zum ersten Mal in die EU eingereist sind oder in dem nach der überbearbeiteten Dublin-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat. Sollten sich Asylsuchende weigern, ihre  persönlichen Daten anzugeben, biometrische Daten zur Verfügung zu stellen oder den Behörden nicht erlauben, ihre Dokumente zu prüfen, wird der Antrag abgelehnt.J.H.





Kein Interesse an Sicherheit

Berlin – Für die Parlamentsmehrheit ist die Verbesserung der Sicherheitslage der Bevölkerung kein dringendes Ziel. Alle übrigen Fraktionen haben im Innenausschuss des Bundestages einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern“ und einen weiteren zur Kompetenzverteilung im Bereich der Gefahrenabwehr geschlossen abgelehnt. Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, „dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste“ unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde. Auch soll nach dem Willen der AfD-Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, „von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht“, die Anordnung der Haft ermöglicht werden, „die solange andauert, wie die Gefahr besteht“. Ferner will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnen, „bereits im Falle des Vorliegens jedweder Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter“ eine räumliche Beschränkung anzuordnen. Bei der Abwägung zwischen Freiheitsinteressen sogenannter Gefährder und den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sei zugunsten der Bevölkerung zu entscheiden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten“. Derzeit fehle es dem Bund für diese Zwecke ausdrücklich an einer Gesetzgebungskompetenz. Dies führe dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei. Insofern bedürfe es einer „Zuständigkeit des Bundes für eine effiziente Terrorbekämpfung im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts“.J.H.