Neue Regeln zum Datenschutz
Berlin – Die Datenschutzgrundverordnung der EU wird in Deutschland ab dem 25. Mai wirksam. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Anschriften, E-Mail- oder IP-Adressen verarbeiten. Das umfasst nicht nur die Kunden-, sondern auch die Mitarbeiterdaten. Musste die Datenschutzbehörde früher dem Unternehmer nachweisen, dass ein Verstoß vorliegt, liegt die Beweislast jetzt bei ihm. In der Praxis führt das zu einem erheblichen Dokumentationsaufwand. Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Umsatzes, je nachdem, welche Summe höher ist.J.H.
Keiner will mehr Diesel fahren
Berlin – Nur noch sechs Prozent der Deutschen würden sich beim Autokauf für ein Dieselfahrzeug entscheiden. Damit liegen die Dieselfahrzeuge an letzter Stelle hinter den E-Fahrzeugen (13,6 Prozent) und den Fahrzeugen mit Hybridantrieb (19,4 Prozent). Knapp die Hälfte der Befragten (48,1 Prozent) würde sich für ein Fahrzeug mit Ottomotor entscheiden. Das geht aus der Mobilitätsstudie hervor, die der TÜV-Verband veröffentlicht hat.J.H.