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11.05.18 / Häuser des Schutzes und des Hasses / Frauenhäuser werden fast nur gelobt – Doch sie haben auch eine zweifelhafte Seite

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-18 vom 11. Mai 2018

Häuser des Schutzes und des Hasses
Frauenhäuser werden fast nur gelobt – Doch sie haben auch eine zweifelhafte Seite
Wolfgang Kaufmann

Einrichtungen, die Frauen samt ihren Kindern Schutz vor häuslicher Gewalt bieten, müssen doch eine gute Sache sein, oder? Beim genaueren Hinsehen lässt sich diese Frage freilich kaum vorbehaltlos mit „Ja“ beantworten.

Das erste Frauenhaus hierzulande öffnete 1976 in Berlin-Grunewald. Mittlerweile existieren schon knapp 400 solcher Zufluchtsstätten bundesweit. Diese bezeichnen sich entweder als „autonom“, obwohl auch Steuergelder fließen, oder gehören den Wohlfahrtsverbänden beziehungsweise der Kirche. Das macht sie zu einem Teil der „Opferindustrie“, welche davon lebt, dass es soziale Probleme und Benachteiligte gibt, denen geholfen werden muss. 

Für den Aufenthalt in einem Frauenhaus fallen bis zu 140 Euro pro Person und Tag an – derartige Kosten übernehmen zumeist die Kommunen oder Sozialleistungsträger. Das verleitet dazu, ständig neue „Fälle“ zu konstruieren, wo es gar nicht unbedingt welche gibt, damit ein wachsender Bedarf an Kapazitäten und Finanzierungsmöglichkeiten geltend gemacht werden kann. 

Das geschieht beispielsweise durch immer abstrusere Definitionen von „häuslicher Gewalt“. So sehen die Betreiberinnen des „Schutzhauses“ der Arbeiterwohlfahrt im Schwalm-Eder-Kreis diese Gewalt bereits als gegeben an, wenn der natürlich immer männliche Täter sich gegenüber dem grundsätzlich immer weiblichen Opfer durch „das Zurück­halten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung“ schuldig macht  – dazu kommen noch weitere Delikte wie Anschweigen und Kritisieren. 

Gleichzeitig wird der sogenannte Drehtüreffekt ignoriert, wenn es um konkrete Zahlen geht, wie viele Betroffene oder Hilfesuchende die eigene Einrichtung bereits frequentiert haben: Eine Frau, die zwischen ihrer Wohnung und dem Frauenhaus hin und her pendelt, weil sie sich nicht entscheiden kann, was sie tun soll, wird jedes Mal bei der Ankunft im „sicheren Domizil“ als neues Opfer gezählt.

Allerdings wäre es verfehlt, den Betreibern und Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser ausschließlich ökonomische Interessen zu unterstellen. Vielmehr spielen auch das narzisstische Geltungsstreben von Personen mit chronischer Helferhaltung sowie mangelnde Professionalität auf dem Gebiet der Sozialarbeit eine Rolle, wobei die letztere dann oftmals durch eine stramm feministische Haltung kompensiert wird: Der Mann gilt ohne Wenn und Aber als Quelle allen Übels. 

Dabei musste sogar die Gründerin des allerersten Frauenhauses überhaupt, die Britin Erin Pizzey, zugeben, dass von den ersten hundert Frauen, die ab 1971 zu ihr kamen, 62 ganz genauso gewalttätig auftraten wie die Männer, vor denen sie „geflüchtet“ waren – Verhältnisse, die sich nach Aussagen zahlreicher Sozialforscher durchaus verallgemeinern lassen (PAZ 12/2018).  

Auf jeden Fall herrscht in den Frauenhäusern vielfach ein Klima des Pessimismus, wenn nicht gar Nihilismus, was die Möglichkeiten zur Rettung von Familien betrifft. Die räumliche und später dann auch sonstige Trennung der Konfliktparteien ist hier die bevorzugte Option. Wobei die Duldung der Verbringung von Kindern in ein Frauenhaus, dessen Adresse vor dem Vater geheim gehalten wird, genau genommen auf Beihilfe zur Kindesentziehung hinausläuft, wenn keine echte Notwehrsituation oder Kindeswohlgefährdung vorliegt, sondern nur eine Beziehungskrise.

Vielleicht ist der zur Schau getragene radikalfeministische Eifer in so manchem Frauenhaus der Grund dafür, dass die absolute Mehrzahl der laut diversen Statistiken von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen nach anderen Lösungen für ihr Problem sucht – mit Ausnahme der Immigrantinnen freilich, deren Anteil an den Bewohnerinnen kontinuierlich steigt und momentan schon bei zwei Dritteln liegt. So lautet zumindest die Schätzung des Kriminalsoziologen und Professors für Allgemeine Polizeiwissenschaften an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, Joachim Kersten. 

Die beste Hilfe für tatsächlich misshandelte Frauen besteht heute in der konsequenten Anwendung des Gewaltschutzgesetzes von 2002, das es ermöglicht, die Person, von der die Gewalt ausgeht, der Wohnung zu verweisen. Vor diesem Hintergrund forderte der emeritierte Inhaber des Lehrstuhls für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen, Gerhard Amendt, bereits im Juni 2009 in einem programmatischen Aufsatz für die Tageszeitung „Die Welt“, Frauenhäuser als Horte des politisch motivierten, institutionalisierten Männerhasses abzuschaffen und durch ein Netz von Beratungsstellen für Familien mit Gewaltproblemen zu ersetzen, in denen zudem auch nur noch fachlich geschulte Mitarbeiter zum Einsatz kommen sollen.

Diesbezüglich geschehen ist allerdings nichts. Ganz im Gegenteil dürften nach der im Oktober 2017 erfolgten Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ seitens der Bundesrepublik noch mehr Unterbringungskapazitäten in Frauenhäusern entstehen. Denn genau das gehört zu den Kernforderungen der nunmehr rechtsverbindlichen Konvention.